Prozess in Bergisch GladbachAngeklagter will sich Schuss in Klinik-Parkhaus setzen

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Der Schriftzug am Amtsgericht Bergisch Gladbach. (Symbolbild)

Bergisch Gladbach – Der Treppenaufgang am Parkhaus des Marienkrankenhauses ist extrem zentrumsnah, gleichwohl ein wenig abgeschieden und von daher zeitweise ein beliebter Platz für Drogensüchtige gewesen, sich dort einen Schuss zu setzen.

Dass diese für Patienten und Besucher abschreckende Szenerie den Klinikbetreibern überhaupt nicht gefiel, bekam jetzt ein 52-jähriger Süchtiger aus Bergisch Gladbach zu spüren: Er fand sich wegen „Hausfriedensbruch“ auf der Anklagebank des Bensberger Amtsgerichts und gab dort an, die Welt nicht mehr zu verstehen: „Ich bin doch nirgendwo eingedrungen. Das Treppenhaus ist öffentlich zugänglich“, sagte er zu seiner Verteidigung.

Treppenhaus kein Drogenkonsumraum

Mit dieser Rede und mit dem guten Weg, auf dem er sich aktuell befindet, weil er an einem Substitutionsprogramm teilnimmt und für die Stadt arbeitet, fand er zumindest teilweise bei Gericht Gehör, denn am Ende wurde er zwar nicht freigesprochen, das Verfahren gegen ihn aber ohne Buße wegen geringer Schuld eingestellt.

Richterin und Staatsanwältin wiesen ihn aber gleichwohl darauf hin, dass das Treppenhaus kein Drogenkonsumraum sei. Mit der Einstellung des Verfahrens blieb die Darstellung des Angeklagten, er sei zur „Tatzeit“, dem 18. März um 13.20 Uhr, von Ordnungskräften von Stadt und Polizei erst angesprochen und des Platzes verwiesen und nach dem Vorfall auch noch ohne jede Vorwarnung vom Krankenhaus angezeigt worden, in der Verhandlung unwidersprochen.

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Der Angeklagte selbst räumte vor Gericht ein, dass das Treppenhaus mit den diversen Hinterlassenschaften der Drogenkonsumenten keinen sehr ansprechenden Eindruck gemacht habe.

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