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Strohfrau für HandelsfirmaBewährung für geläuterte Gladbacherin in Insolvenz-Prozess

2 min
DPA Strafgesetzbuch

Symbolbild

Bergisch Gladbach – Die Vorwürfe gegen die trotz ihrer 72 Lebensjahre bislang unbescholtene Angeklagte waren nicht von schlechten Eltern. Die Insolvenz einer 2014 gegründeten Bergisch Gladbacher Handelsfirma, für die sie als Geschäftsführerin ihren bis dahin tadellosen Namen hergegeben hatte, soll Nathalie G. (Namen geändert) verschleppt und die Krankenkassen AOK Rheinland/Hamburg und TK um insgesamt 7500 Euro Sozialversicherungsbeiträge für die Angestellten geprellt haben. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft.

Allerdings krankte der Prozess gegen Nathalie G. an einem kranken Mitangeklagten: Kaufmann Dietmar N. hatte die gescheiterte Unternehmerin womöglich als Strohfrau missbraucht und die Geschäfte der Firma, die laut Handelsregisterauszug mit Messe- und Displaysystemen sowie Digitaldruckerzeugnissen und Elektrik handelte, selbst geführt.

79-jähriger Mitangeklagter verhandlungsunfähig

Das Geschäft ging den Bach runter, schon Anfang 2019 wurde die Gesellschaft aufgelöst, und jetzt, fast drei Jahre später, hatte der Mann auf dem Wege der Verhandlungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen seinen Kopf kurzfristig aus der Schlinge gezogen – was angesichts seiner knapp 80 Lebensjahre aber auch nicht völlig überraschend war.

In der Konsequenz bat der Verteidiger der plötzlich allein vor Gericht stehenden alten Dame um ein kurzes Rechtsgespräch. Das gab es zwar nicht hinter verschlossenen Türen, aber in öffentlicher Verhandlung konnte der Jurist sagen, was er zu sagen hatte: dass seine Mandantin schon jetzt sehr beeindruckt sei und ganz bestimmt nicht ein zweites Mal in ihrem Leben als Angeklagte vor Gericht stehen werde.

Alte Dame stottert Schulden ab

Und dass die alte Dame, die sich auch noch um ihren hilfebedürftigen erwachsenen Sohn kümmere, im Rahmen ihrer äußerst beschränkten Möglichkeiten die Sozialversicherungsbeiträge nachzahle.

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Bei Richter und Staatsanwaltschaft fand der Verteidiger mit dem Angebot, bei Aussicht auf eine milde Strafe eine das Verfahren deutlich abkürzende Erklärung, sprich ein Geständnis, vorzutragen, offene Ohren. In seinem Urteil folgte Richter Reinhard Bohn dann im Wesentlichen der Forderung des Staatsanwaltes, der eine Geldstrafe zur Bewährung in Höhe von 1200 Euro beantragt hatte.

„Die Angeklagte hat einen Fehler gemacht, der ihr klar geworden ist und für den sie teuer bezahlen musste“, sagte Bohn in der Begründung. Von der Firma habe sie außer einem kleinen Entgelt nichts gehabt – und nun die Schulden. Die Bewährungszeit setzte Bohn auf ein Jahr fest. Der Staatsanwalt hatte zwei gefordert.