Wegen des „Anfangsverdachts des gemeinschaftlichen Betruges“ ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Caroline Bosbach und einen Ex-Mitarbeiter.
Jetzt ist es offiziellStaatsanwalt ermittelt gegen Caroline Bosbach und Ex-Mitarbeiter

Gegen Rhein-Bergs Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach (CDU) und einen ehemaligen Mitarbeiter ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des „Anfangsverdachts des gemeinschaftlichen Betruges“. Bosbach, hier bei ihrer Aufstellung im vergangenen Jahr, bestreitet die Vorwürfe.
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Die Staatsanwaltschaft Köln hat Ermittlungen gegen Caroline Bosbach wegen des Anfangsverdachts des gemeinschaftlichen Betruges aufgenommen. Das hat ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, Staatsanwalt Sinan Șengöz, am Montag auf Anfrage dieser Zeitung mitgeteilt.
Gegenstand des Verfahrens ist laut Șengöz der Vorwurf, die CDU-Politikerin habe im Januar 2025, also noch vor ihrer Wahl zur direkt gewählten Bundestagsabgeordneten des Rheinisch-Bergischen Kreises, „einen ihrer damaligen Wahlhelfer veranlasst, eine fingierte Rechnung in Höhe von 2500 Euro über tatsächlich nicht erbrachte Social-Media-Dienste für ihren Bundestagswahlkampf beim Kreisverband der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis einzureichen und ihr diesen Betrag nach Auszahlung in bar auszuhändigen, um damit anderweitige Ausgaben auszugleichen“.
Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach (CDU) bestreitet Vorwürfe
Bosbach hatte von Anfang an, die Übergabe des Geldes eingeräumt, aber bestritten, dass die Rechnung des mittlerweile entlassenen Mitarbeiters fingiert gewesen sei. Sie sprach von einer „Schmutzkampagne“. Ihr Anwalt erklärte später, sie sei davon ausgegangen, der Mitarbeitende habe ihr die Zahlung „aus seinen privaten Geldmitteln“ geleistet.
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Das Geld soll nach Informationen dieser Zeitung schließlich in der heißen Phase des Wahlkampfes für eine Barkasse zur Begleichung von Ausgaben etwa für Tankkosten im Wahlkampf oder Verpflegung an Wahlkampfständen genutzt worden sein.
Gegen den damaligen Wahlhelfer, der sich selbst wegen dieses Sachverhalts bei der Polizei angezeigt hat, ist ein gesondertes Ermittlungsverfahren ebenfalls wegen des Anfangsverdachts des gemeinschaftlichen Betruges anhängig
Gegen den damaligen Wahlhelfer, der die Rechnung ausgestellt, das Geld übergeben und sich selbst wegen dieses Sachverhalts bei der Polizei angezeigt hatte, ist laut dem Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft ein gesondertes Ermittlungsverfahren ebenfalls wegen des „Anfangsverdachts des gemeinschaftlichen Betruges“ anhängig.
Mit involviert war in die Geldübergabe damals auch ein weiterer, mittlerweile entlassener kurzzeitiger Mitarbeiter von Caroline Bosbach, der sich im Wahlkampf engagiert hatte, sich nach der Wahl Bosbachs zur Bundestagsabgeordneten allerdings eine bessere Anstellung bei ihr erhofft hat, wie damals auch aus Gesprächen mit dieser Zeitung hervorging.
Staatsanwaltschaft prüft, ob weitere Personen eingebunden sind
Zu ihm macht die Staatsanwaltschaft bislang keine Angaben. Nur soviel: „Inwieweit weitere Personen in das Geschehen eingebunden gewesen sein könnten, wird ebenfalls geprüft“, so Staatsanwalt Sinan Șengöz am Montag.
Die Staatsanwaltschaft wird nach eigenen Angaben nun „die gebotenen Ermittlungen“ durchführen, um den Sachverhalt weiter aufzuklären. Wie berichtet hatte sie sich dazu vergangene Woche an die Präsidentin des Deutschen Bundestages gewendet. Wegen der einschlägigen Immunitätsvorschriften für Abgeordnete könnten Ermittlungen erst 48 Stunden nach Zugang eines entsprechenden Schreibens an die Bundestagspräsidentin aufgenommen werden, hatte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer vergangene Woche erläutert.
Staatsanwaltschaft hatte vier Monate lang Unterlagen aus Rhein-Berg geprüft
Nun ist diese Frist verstrichen, hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen aufgenommen. Worin sie bestehen, ob weitere Unterlagen bei der Abgeordneten oder der CDU Rhein-Berg sichergestellt werden sollen, dazu machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Die Ermittlungen würden einige Zeit in Anspruch nehmen, hieß es lediglich von dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, Sinan Șengöz. „Weiteres kann derzeit nicht mitgeteilt werden.“ Dabei wies der Staatsanwalt ausdrücklich auf die für die Beschuldigten geltende Unschuldsvermutung hin.
Vier Monate lang hatte die Staatsanwaltschaft die ihr von der CDU Rhein-Berg übergebenen Unterlagen geprüft, bevor Oberstaatsanwalt Bremer vergangene Woche auf Nachfrage feststellte: „Die Staatsanwaltschaft Köln hat nach eingehender rechtlicher Prüfung das Vorliegen eines Anfangsverdachts gegen die Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach wegen Betruges zum Nachteil der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis bejaht.“
„Ich bin zwar überrascht, dass jetzt doch nach fast vier Monaten förmlich ermittelt werden soll“, äußert sich die Politikerin auf Anfrage der Redaktion, „ich bin aber zuversichtlich, dass das Ermittlungsverfahren nach Abschluss der Ermittlungen eingestellt wird. Ich vertraue unserem Rechtsstaat.“

