Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen könnte Auswirkungen für die Kreisstadt haben.
Bergisch GladbachWarum die getrennte Grundsteuer auf dem Prüfstand ist

Bergisch Gladbach befasst sich mit seiner getrennten Grundsteuer für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Grund dafür ist eine Entscheidung aus Gelsenkirchen.
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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen macht der Stadt Bergisch Gladbach Arbeit. Die Juristen dort urteilten vor ein paar Tagen, dass höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Bürger hatten geklagt, das Gericht gab ihnen recht. In Gelsenkirchen müssen die Gebühren neuberechnet werden, auch die Ruhrgebietsstädte Dortmund und Essen könnten betroffen sein.
Seit einem Jahr wendet auch Bergisch Gladbach diese Methode an. Bei Wohngrundstücken gibt es den Hebesatz von 598 v.H., bei Nichtwohngrundstücken und Gewerbeflächen von 873 v.H. Ist das jetzt auch rechtswidrig?
Grundsteuerbescheide stehen an
Kämmerer Thore Eggert und sein Geschäftsbereichsleiter Finanzen, Berthold Bertram schauen genau hin und halten engen Kontakt zum Verwaltungsgericht. Denn am 9. Januar steht der Versand der Grundsteuerbescheide für 2026 an, rund 42.000 Bescheide. Und dort enthalten ist die Trennung der Grundsteuer B in Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke/Gewerbe.
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„Wir erwarten Einsprüche“, sagt der Kämmerer am Mittwoch bei einem Pressetermin. Geschaut wird in Richtung der Gewerbetreibenden und jener Gladbacher, die einen höheren Hebesatz für Nichtwohngrundstücke zu zahlen haben; für alle anderen machten Einsprüche wegen der niedrigeren Hebesätze keinen Sinn. Einsprüche seien jedem Bürger unbenommen, doch die Stadt wisse selbst noch nicht so genau, worauf das Urteil hinauslaufe. Bislang sei die schriftliche Formulierung nicht da, Einschätzungen insofern im Reich des Nebulösen. Die Stadt Gelsenkirchen habe einen etwa doppelt so hohen Hebesatz für die Nichtwohngrundstücke, erklärt Bertram. In Bergisch Gladbach sei die Spreizung nicht so extrem. Ob dies ein Argument zu Gunsten der bergischen Kreisstadt sei, könne aber nicht gesagt werden. „Wir warten zunächst ab“, gibt Bertram die Linie vor. Bei Einsprüchen der Bürger wolle die Stadt vorschlagen, die Verfahren beidseitig ruhend zu stellen, bis eine höchstrichterliche Entscheidung vorliege. Es könne auch in Gelsenkirchen ein Instanzensprung zum Bundesverwaltungsgericht kommen, eine Entscheidung benötige Zeit.
Eine "politische Option"
Ob Bergisch Gladbach die Grundsteuer-Trennung künftig beibehalten kann, ist für Eggert und Bertram die entscheidende Frage. Eggert nennt den gemittelten Wert von 653 Prozentpunkten, der im Fall einer Änderung zum Tragen kommen könnte. Bei 653 Prozentpunkten wäre die für alle Betroffenen in gleicher Höhe veranlagte Grundsteuer aufkommensneutral zur bisherigen Splittung. „Das ist eine politische Option“, meint Eggert. Die Finanzexperten der Stadt sind auch ein wenig in der Bredouille. Einmal erlassene Bescheide können sie nicht zurücknehmen, auch nicht nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts. In Gelsenkirchen betreffe das Urteil zunächst nur die Parteien am Gericht. Eine Allgemeingültigkeit dürfe daraus nicht geschlossen werden. Frühestens 2027 könne die Verwaltung steuernd eingreifen, das Land werde das Urteil ebenfalls genau bewerten.
Was die Gladbacher erwartet, wiederholt Eggert aus der Einbringung des Haushaltsentwurfs für 2026, sei eine Erhöhung der Grundsteuer B um jeweils 100 Prozentpunkte. Dies resultiere aus der Umstellung der Grundsteuer in der Berechnung der Grundstücks-Messwerte (25 Punkte) und zum anderen aus rückwirkenden Beschlüssen zur freiwilligen Haushaltssicherung der Stadt (75 Punkte). Gehe die Politik mit, werde dies rückwirkend zum 1. Januar 2026 greifen. Eggert erwartet eine Mehrbelastung von 100 bis 150 Euro im Jahr je Grundstück. Wohl im Juni gebe es deshalb erneute Briefe der Stadt in Sachen Grundsteuer, dann mit veränderten, also höheren Abschlagszahlungen.

