BürgerserviceGladbacher Finanzamt gibt Tipps zur Steuererklärung

Lesezeit 2 Minuten
Luftaufnahme des Bergisch Gladbacher Finanzamtes am Refrather Weg in Gronau.

Das Bergisch Gladbacher Finanzamt aus der Luft betrachtet.

Das Bergisch Gladbacher Finanzamt gibt Tipps für die Steuerklärung und erinnert zugleich an die Abgabefrist für 2022.

Wer für 2022 eine Steuererklärung abgeben muss, kann dies noch bis zum 2. Oktober 2023 tun. Darauf weist das Bergisch Gladbacher Finanzamt hin. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet hat, hat sogar bis zum 31. Juli 2024 Zeit für die Erklärung.

Eine Einkommensteuererklärung angeben müssen zum Beispiel Ehepaare, die beide Arbeitslohn erhalten und für das Kalenderjahr oder einen Teil des Kalenderjahres in der Steuerklassenkombination III und V besteuert wurden. Auch wer Einnahmen aus Lohnersatzleistungen (etwa Kurzarbeitergeld) oder andere Einkünfte etwa aus Vermietung und Verpachtung von jeweils mehr als 410 Euro im Kalenderjahr hat, muss sich erklären.

Finanzamt wirbt für die digitale Steuererklärung

„Nähere Informationen, ob auch Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, finden Sie auf der Internetseite der Finanzämter unter www.finanzamt.nrw.de“, erklärt Jürgen Mersmann, Leiter des am Refrather Weg im Ortsteil Gronau residierenden Finanzamts Bergisch Gladbach. Der Experte empfiehlt, die Erklärung elektronisch und damit papierlos über das Online-Finanzamt „Elster“ abzugeben.

Das Finanzamt Bergisch Gladbach weist überdies darauf hin, dass aus der früheren Pflicht, Belege vorzulegen, die Pflicht geworden ist, die Belege vorzuhalten. Belege zur Steuererklärung seien in der Regel nur dann erforderlich, wenn das Finanzamt dazu auffordere. Die Übermittlung der Unterlagen und Dokumente könne dann direkt online per Elster erfolgen.

Die App „MeinElster+“ biete die Möglichkeit, die Belege zur Steuererklärung per Handy abzufotografieren und in der App eingescannt hochzuladen, so das Amt weiter. Wer die angeforderten Belege trotzdem nicht elektronisch, sondern in Papierform übermitteln wolle, sollte dafür besser keine Originalbelege verwenden: Zweitschriften oder Kopien reichen aus, so die Gladbacher Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten.

KStA abonnieren