Das Paderborner Schwurgericht konnte zuletzt keine neuen Erkenntnisse gewinnen. Die Zeugenaussagen waren zu ungenau oder widersprüchlich.
„Elementare Widersprüche“Mordprozess um Angeklagten aus Kürten wird vor Gericht zum Debakel

Zeugenaussagen erschweren die Aufklärung des 22 Jahre alten Mordfalls.
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Der gewaltsame Tod von Tino W. vor 22 Jahren konfrontiert das Paderborner Schwurgericht mit einem Faktum, gegen das es kein Mittel gibt: mit dem Vergessen. Und so bringt auch eine weitere Zeugenbefragung den Prozess gegen den des Mordes angeklagten Kürtener nicht weiter.
Erfahrene Strafrechtler wissen: Nichts ist ungenauer als Zeugenaussagen. Eine Zeitspanne von 22 Jahren kann diese Probleme potenzieren. Und nicht zum ersten Mal hört das Schwurgericht in dem Mordprozess, der den Tod von Tino W. im November 2003 in Bad Driburg aufklären soll, Zeugen, die ihm die Aufgabe nicht erleichtern.
Ein Zeuge kann die Person auf dem Phantombild nicht zuordnen
Seit mehr als zwei Monaten sitzt ein 57 Jahre alter Mann aus Kürten, damals Nachbar von Tino W., auf der Anklagebank. Er soll den 29-jährigen Kellner in dessen Wohnung ermordet haben, stranguliert mit einem Staubsaugerkabel.
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Ein ehemaliger Hauptschullehrer, der Tino W. unterrichtet hatte, wird zu einem Phantombild befragt, das im Zuge der Fahndung nach einem unbekannten Verdächtigen seinerzeit erstellt wurde – es zeigte einen Mann, der möglicherweise mit Tino W. kurz vor der Tat in dessen Auto gefahren war. „Den Typen müsstest du doch eigentlich kennen“, habe er sich gesagt, als die Polizei ihm im Zuge der Cold-Case-Ermittlungen vor etwa zwei Jahren das Bild vorgelegt habe. Ihm sei zu dem Gesicht, der generationstypischen Frisur und dem Bärtchen aber kein Name eingefallen, erklärt der 74-Jährige, auch seine alten Klassenbücher zu durchforsten, habe kein Ergebnis erbracht.
Zum Debakel wird die Aussage eines Bekannten des Opfers
Auch eine langjährige Mitschülerin von Tino W. kann das Phantombild keiner Person zuordnen – wie schon bei den Ermittlungen. Nur die Augenpartie sei ihr bekannt vorgekommen.
Ein regelrechtes Debakel erlebt das Schwurgericht mit einem weiteren Zeugen, einem früheren Bekannten von Tino W.. Der 48-Jährige, der seinerzeit gegenüber anderen Zeugen behauptet haben soll, beim Auffinden der Leiche in Tino W.s Wohnung gewesen zu sein, einen ehemals kurzzeitig tatverdächtigen Ex-Partner des homosexuellen W. gekannt zu haben und mit Tino W. öfters gemeinsam Diskotheken besucht zu haben, hat eine Standardantwort auf Lager:
Zeuge verwickelt sich immer wieder in „elementare Widersprüche“
„Kann sein.“ Meistens weiß er etwas nicht mehr, kann Dinge nicht einordnen, streitet den Inhalt früherer Aussagen bei der Polizei „definitiv“ ab. „Wir versuchen hier ein Tötungsdelikt aufzuklären“, mahnt Vorsitzender Richter Eric Schülke, „da müssen Sie sich schon Mühe geben.“ Das gelte auch für die Beurteilung seiner eigenen Person, denn der 48-Jährige will nicht näher darauf eingehen, warum ein Polizist seinerzeit den Vermerk gefertigt hat: „Er ist als Person mit starkem Geltungsdrang bekannt.“ „Kann sein“, sagt der Zeuge dazu, „ich habe ADHS und war damals ein bisschen hibbelig.“ Auch dass er Tino W.s Auto repariert habe, will der 48-Jährige entgegen alter Aussagen nicht einräumen, erinnert den blauen Opel Astra als silberfarben. „Elementare Widersprüche“ nennt es der Vorsitzende Richter schließlich.
Ob es denn denkbar sei, dass der 48-Jährige sich damals mit Aussagen habe wichtigmachen wollen? „Dazu kann ich nichts mehr sagen.“ „Wir leben bei der Aufklärung von Straftaten davon, dass Zeugen uns kein dummes Zeug erzählen“, redet Schülke dem Mann ins Gewissen, „haben Sie sich damals toll gefunden?“ Der 48-Jährige hält sich an seinen Standard: „Kann sein, ja.“ Der Prozess wird fortgesetzt. Am 28. Januar soll der Lebenslauf des Angeklagten erörtert werden.
