Abschied vom Pappenheimer-PrinzipBensberger Richter teilen Fälle künftig anders auf

Das Amtsgericht Bergisch Gladbach in Bensberg.
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Bergisch Gladbach – Mit der Verjüngung des Jugendgerichts der Bensberger Justiz einher geht eine Veränderung in der Organisation: Nach den Familienrichtern wurde jetzt auch für die Straf- und Jugendrichter die Geschäftsverteilung umgestellt. Wurden die Angeklagten bislang nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens verteilt, so dass die Richter ihre Wiederholungstäter schon persönlich kannten, geht es jetzt im Wesentlichen nach dem Eingangsdatum der Anklageschrift - jedenfalls dann, wenn der letzte Vorwurf schon länger als drei Jahre zurückliegt.
Unumstritten war dieser „Abschied vom Pappenheimer-Prinzip“ innerhalb der Richterschaft nicht. Die Reform soll zu größerer „Binnengerechtigkeit“ bei der Arbeitsbelastung der Richter und Geschäftsstellen führen, wie Amtsgerichtsdirektorin Johanna Saul-Krickeberg erläutert.
Fünfköpfiges Präsidium entscheidet
Eingeführt wurde die Bensberger Neuerung übrigens nicht auf Weisung - weder durch die Hausherrin noch durch übergeordnete Instanzen. Entscheidend ist vielmehr das von den 23 Richtern gewählte fünfköpfige Präsidium. Saul-Krickeberg erklärt: „Ich mache einen Vorschlag und das Präsidium berät darüber. Auf dieser Grundlage entscheiden wir.“ Niemand dürfe da reinreden, „auch nicht der Landgerichtspräsident, denn in unserer richterlichen Geschäftsverteilung sind wir völlig autark und unabhängig.“
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Für die Angeklagten ist der Wechsel auf der Richterbank gelegentlich herausfordernd. Richter Ertan Güven berichtet von einer Delinquentin, die bei ihm wohl eine Chance gesehen habe, sich neu zu beweisen, weil ein neuer Richter da sei. „Sie hat sich von ihrer besten Seite gezeigt. Das fanden alle sehr interessant, auch die Jugendgerichtshilfe.“