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Neue GebieteSchuleinzugsgebiete kehren voraussichtlich nach Overath zurück

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Schülerinnen gehen an einer Bushaltestelle  zu stehenden Bussen. (Symbolbild)

Für Schulanfänger des Jahres 2027/28 Stadtgebiet könnten künftig wieder Schuleinzugsbezirke gelten. (Symbolbild)

Der Schul- und Sportausschuss in Overath hat entschieden: Künftig könnte die Regelung vor Ort wieder greifen.

Für Schulanfänger des Jahres 2027/28 im Overather Stadtgebiet könnten künftig wieder Schuleinzugsbezirke gelten, wie im Schul- und Sportausschuss entschieden wurde. Jens Volkmer, Amtsleiter für Jugend, Bildung und Sport, erklärte, dass die erarbeitete Satzung notwendig sei, für die Rechtssicherheit der Verwaltung, aber auch der Grundschulen.

Die Satzung sei gemeinsam mit den Schulleitungen entschieden worden und gewährleiste auch Planbarkeit. „So wissen die Grundschulen, welche Kinder sie aufnehmen müssen. Eltern wissen, welche Grundschule ihr Kind annehmen muss und wir als Kommune wissen, wie wir den Schülerspezialverkehr organisieren müssen“, erläuterte Volkmer. Trotzdem, so stellte er klar, hätten Eltern die freie Wahl bei den Schulen. „Uns war wichtig, dass nicht allein das Kriterium der nächstgelegenen Schule besteht.“ Wenn man nämlich keine Satzung habe, bestehe vor Gericht nur dieses Kriterium, was andere Aspekte wie einen guten Zugang zum Schülertransport, sichere Schulwege oder die Belegung der Jahrgänge außer Acht lasse. Das könne Probleme verursachen.

Ohne Satzung gilt, dass die nächstgelegene Schule zu besuchen ist

Christiane Schloten (CDU) verstand nicht, weshalb die Satzung notwendig sein sollte. „Wir haben vor vielen Jahren diese Einzugsgebiete abgeschafft, jetzt sollen sie wieder eingeführt werden.“ Sie fragte, ob es wirklich so viele kritische Punkte gegeben hat und vermutete, dass es eher um die Bewilligung der Schülertransportkosten gehe.

Volkmer erklärte anhand eines Beispiels, dass es auch für die Eltern sinnvoll sei. Man nehme an, das zu Hause eines Kindes liege etwa in der Mitte zweier zur Wahl stehender Grundschulen. Ohne Satzung gilt, dass die nächstgelegene Schule zu besuchen ist, hier könne es dann sogar auf die Hausnummer ankommen. Wenn es auf dieser Strecke jedoch keinen Schulbus gibt, müssten die Eltern das Kind zur Schule fahren. Dieser Aspekt sei nun bedacht worden.

Die alten Einzugsbezirke dienten nicht als Grundlage

Auch Alexander Willms hakte nach: „Sind das Bezirke, die irgendwann mal so gewachsen sind und so festgehalten werden?“ Laut Volkmer sei die Verwaltung mit den Grundschulen den neuen Plan zum Teil Straße für Straße durchgegangen, eben da die nächstgelegene Schule nicht immer gut erreichbar sei. Die alten Einzugsbezirke hätten sie aus diesem Grund bewusst nicht zugrunde gelegt. Daraus resultiere die Zuordnung der Einzugsgebiete.

Ausschussvorsitzender Hans Schlömer (SPD) fand die Erklärungen der Verwaltungen als schlüssig ebenso wie Frank Jilly (Grüne). So schien es den anderen Fraktionen auch zu gehen, denn die Ausschussmitglieder entschieden sich einstimmig für die neuen Einzugsbezirke.