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NRW-PlanKommunen in Rhein Berg erhalten 147 Millionen Euro

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3 min
Eine rot-weiße Bake dient als Absperrung.

Investitionsbedarf: Gesperrte Straße wegen Schäden in Overath.

Die Landtagsabgeordneten von CDU und Grüne feiern das Investitionsprogramm des Landes. Die SPD übt scharfe Kritik. 

Ungeduldig haben die Städte und Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis auf die Ansagen gewartet, wie viel Geld sie aus dem milliardenschweren „NRW-Plan für gute Infrastruktur“ erwarten können. Jetzt liegen die Zahlen auf dem Tisch. Während die Landtagsabgeordneten von CDU und Grüne als Mitglieder der Regierungskoalition in Düsseldorf das Investitionsprogramm feiern, reagiert die SPD skeptisch und bezeichnet es als „Etikettenschwindel“.

147 Millionen Euro sind es, die dem Rheinisch-Bergischen Kreis mit seinen acht Kommunen und der Kreisverwaltung aus dem landesweiten Milliardenprogramm zur Verfügung gestellt werden – verteilt auf zwölf Jahre, pauschal zur Verfügung gestellt, teilt Grünen-Landtagsmitglied Marc Zimmermann, der den Rheinisch-Bergischen Kreis vertritt, in einer Pressemitteilung mit.

CDU und Grüne werten NRW-Plan als Erfolg

Davon entfallen auf Bergisch Gladbach 45,4 Millionen Euro, Rösrath 11,7 Millionen Euro, Overath 11,4 Millionen Euro, Kürten 9 Millionen Euro, Odenthal 6,5 Millionen Euro, Leichlingen 11,3 Millionen Euro, Burscheid 7,8 Millionen Euro, Wermelskirchen 14,2 Millionen Euro und auf die Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises 29,4 Millionen Euro.

Zimmermann spricht von „einer wirklich guten Nachricht für den Rheinisch-Bergischen Kreis“. Mit dem Geld könnten dringend notwendige Investitionen nachgeholt werden, die in den vergangenen Jahrzehnten nicht erfolgt seien. „Das bringt uns mehr Handlungsspielraum für die Gestaltung, schafft Planungssicherheit und wird für spürbare Verbesserungen für uns alle im Alltag sorgen“, betont Zimmermann und verspricht: „Diese Mittel werden wir gezielt einsetzen.“

Der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Lucke sieht in dem NRW-Plan: „Ein Bekenntnis für die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen“. „Allein Bergisch Gladbach und Rösrath erhalten über 57 Millionen Euro als Pauschalzuweisung“, freut sich Lucke, „das Geld ermöglicht unseren Kommunen spürbare Verbesserungen für die Menschen vor Ort und gibt notwendige Planungssicherheit für eine gute Zukunft“.

SPD übt heftige Kritik

Ob beim Ausbau von Schulen, Ganztag, Kitas, Brücken, Radwegen, ÖPNV-Infrastruktur, Digitalisierung, Sport, öffentliche Sicherheit – die Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis profitierten ganz erheblich von dem Investitionsprogramm, betont Lucke.

Tülay Durdu, SPD-Abgeordnete für den Rheinisch-Bergischen Kreis, übt dagegen heftige Kritik: „Beim genauen Hinsehen entpuppt sich der NRW-Plan als Etikettenschwindel, der kaum Impulse setzt“. Angesichts des großen Investitionsbedarfs   bleibe das Programm deutlich hinter den Erwartungen zurück. „Das Land will den Städten und Gemeinden pauschal nur 10 Milliarden Euro zugestehen. Das ist nicht einmal die Hälfte aus dem Bundes-Sondervermögen in Höhe von 21,3 Milliarden Euro.“

Die SPD-Landtagsfraktion habe gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden gefordert, 80 Prozent der Bundesmittel direkt an die Kommunen zu geben, weil dies dem kommunalen Anteil an den öffentlichen Investitionen entspreche.

Die Entscheidung des Landes bedeute für die einzelnen Städte und Gemeinden einen erheblichen Verlust an Investitionsfähigkeit, kritisiert Durdu. „So erhält etwa Bergisch Gladbach nur 45 statt fast 77 Millionen Euro, Rösrath lediglich 11,7 statt mehr als 19 Millionen Euro.“ Damit würden Investitionen in Schulen, Kitas, Sportstätten, soziale und kulturelle Einrichtungen, den Nahverkehr, Straßen und öffentliche Gebäude verhindert.

Von den insgesamt 31,2 Milliarden Euro des NRW-Plans entfallen 21,3 Milliarden auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Diese 21,3 Milliarden Euro gliedern sich wie folgt auf: 10 Milliarden pauschal und 11,3 Milliarden über neue oder bestehende Antrags-Förderprogramme, erläutert ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage.

Es gebe Kommunen, die Sonderbedarfe hätten. Deshalb hänge es davon ab, so der Sprecher, ob eine Kommune Anträge stelle und ob sie dann auch wirklich bedient werde.