Die CDU hat es gefordert, die SPD stimmt der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts zu – mit dem Ziel, mehr Menschen in Arbeit zu bringen.
Neue GrundsicherungKabinett beschließt Abschaffung des Bürgergelds

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales und SPD-Parteivorsitzende, bei einer Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt.
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Das Bundeskabinett hat eine Sozialreform beschlossen, die das bisherige Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzen soll. Die Reform zielt darauf ab, mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Auf Bezieherinnen und Bezieher, die nicht mit dem Amt kooperieren, kommen schärfere Sanktionen zu. „Es gilt das Prinzip: ‚Fördern und Fordern‘“, erklärte dazu am Mittwoch Kanzler Friedrich Merz (CDU) im Onlinedienst X.
„Damit sich arbeiten lohnt und diejenigen, die den Sozialstaat brauchen, nicht im Stich gelassen werden“, betonte Merz. Die neue Grundsicherung sei beschlossen worden, „damit unser Sozialstaat zukunftsfähig bleibt“.
SPD stimmt Rückabwicklung ihres eigenen Projekts zu
Für die Regierungspartner - Union und SPD - ist das Vorhaben sensibel: Die Union setzt damit ein zentrales Wahlversprechen um, die SPD stimmt der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Vorgängerregierung zu - auch gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt hat.
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Die Reform werde das „Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung“ neu austarieren, heißt es in dem Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Menschen sollen „ihren Lebensunterhalt vollständig und möglichst dauerhaft aus eigenen Kräften bestreiten“.
Wichtigstes Ziel bleibe „Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen“, erklärte Bas am Mittwoch weiter. „Hier setzen wir künftig noch stärker auf Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung.“
Wer Hilfe benötige, könne sich aber auch künftig „auf die Unterstützung des Staates verlassen“, hob die Ministerin hervor. „Besonders schutzwürdige Personen wie Alleinerziehende oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können zudem auch weiterhin darauf vertrauen, dass ihre spezifische Lebenslage gesehen und berücksichtigt wird.“ (red/afp)

