Bikepark "Valley of hope" in HoffnungsthalPark widerspricht Landschaftsschutz

Der Einsatz von Jugendlichen, die den Bikepark geschaffen haben, gilt als vorbildlich. Trotzdem muss die Anlage verschwinden.
Copyright: arlinghaus Lizenz
Rösrath – Für den Bikepark im „Valley of Hope“ ist offenbar keine einvernehmliche Lösung möglich. Eine von mehreren Eigentümern und Mountainbikern anvisierte Kompromisslinie, Holzanlagen abzubauen und durch Erdaufschüttungen zu ersetzen, widerspricht dem Landschaftsschutz. Das teilt der Rheinisch-Bergische Kreis auf Anfrage mit. „Eine solche Anlage ist im Landschaftsschutzgebiet nicht möglich“, sagt Pressesprecherin Birgit Bär. Das gelte nicht nur für hölzerne Rampen und Brücken, die ohne Baugenehmigung errichtet wurden, sondern auch für Erdanlagen. „Da können wir nur das geltende Recht anwenden“, sagt Bär. Ausnahmen seien nicht vorgesehen. Es komme an dieser Stelle auch nicht in Betracht, den Landschaftsschutz aufzuheben – so etwas sei nur zur „Abrundung“ eines angrenzenden Gebiets, das nicht geschützt sei, denkbar. Eine solche Situation sei im „Valley of Hope“, einem steil abfallenden Tal im Wald zwischen Forsbach und Hoffnungsthal, aber nicht gegeben. „Es ist sehr bedauerlich“, sagt Bär zum damit absehbaren Ende der Freizeitanlage. Der Kreis sei bereit, über Alternativen an anderer Stelle zu sprechen.
Erst in der vergangenen Woche hatten sich einige Eigentümer, denen Teilflächen des Waldstücks gehören, getroffen. Die Teilnehmer dieser Runde waren bereit, im Einvernehmen mit den Behörden eine Freizeitanlage für Jugendliche zu erhalten. Allerdings waren nicht alle 18 Eigentümer zugegen. Mit der Stellungnahme des Kreises ist nun aber offenbar kein Kompromiss möglich.
Bis zu welchem Termin die illegal errichteten Holzanlagen beseitigt werden, ist offen. Die von der Stadt Rösrath gesetzte Frist bis zum 5. Mai ist bereits verstrichen. Mit dem Aus für den Bikepark verschwindet eine über Jahre geduldete Anlage, die Jugendliche sich mit hohem Einsatz geschaffen haben. Aus der Sicht von Pädagogen gilt dies als vorbildlich.