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RösrathStadt möchte eine Lösung für illegale Nachkriegsbauten

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Ein Fachwerkhaus mit Außentreppe

Ähnliche Situation: Dieses Haus in Kürten war noch während des Krieges ohne Baugenehmigung errichtet worden.

Die Stadt Rösrath legt ein Konzept vor, um im Einzelfall die Duldung von Gebäuden ohne Baugenehmigung möglich zu machen.

Eigentümer und Eigentümerinnen bestimmter Gebäude in Rösrath dürfen auf mehr Rechtssicherheit hoffen. Die Rede ist von Häusern, die nach Kriegsende vielerorts in Deutschland, und damit auch in Rösrath, als provisorische Notunterkünfte errichtet wurden und seither zu dauerhaften Wohnhäusern geworden sind – freilich ohne dass dafür je eine Baugenehmigung erteilt wurde. Die Stadt Rösrath hat diese Gebäude in der Regel bislang geduldet. In der Folge wurden somit auch für diese Objekte die üblichen Abgaben fällig. In Rösrath fallen in diese Kategorie ganz überwiegend Gebäude „jenseits der Autobahn“, wie es in Rösrath manchmal scherzhaft heiße, so Fachbereichsleiterin Kerstin Frey vergangene Woche im Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt und Mobilität.

Nun jedoch können die Eigentümer auch die Gewissheit erhalten, dass die Stadt Rösrath diese – formell und materiell illegalen – Gebäude im Einzelfall duldet. Hierbei geht es um Objekte, die vor dem 1. Januar 1960 errichtet wurden. Das Thema gewinne durch den Generationenwechsel bei den Eigentümern gerade an Dynamik, so die Fachbereichsleiterin weiter. Die Stadt wolle den „Menschen Planungs- und wirtschaftliche Sicherheit geben“.

Illegal bleibt illegal.
Kerstin Frey, Fachbereichsleiterin der Stadt Rösrath

Denn meist schlummert der rechtliche Konflikt nur so lange weitgehend unbemerkt, wie die ursprünglichen Bewohner in den Gebäuden wohnen. Meist rücken die Objekte erst durch Erbfälle und Verkaufspläne ins Licht. Wer ein solches Grundstück vermarkten oder weiterentwickeln möchte, stößt auf ein ernstes Hindernis: Die Gebäude sind sowohl formell als auch materiell illegal – und können nachträglich nicht mehr genehmigt werden.

Für die Bauaufsichtsbehörde bedeutet das eigentlich klaren Handlungsbedarf. Nach § 58 der Bauordnung NRW ist sie verpflichtet, eine Beseitigungs- oder Rückbauverfügung zu erlassen, sobald ihr solche Fälle bekannt werden. Doch was rechtlich geboten ist, ist in der Praxis kaum vermittelbar: Wohnhäuser abzureißen, die seit Jahrzehnten bewohnt und geduldet sind.

Bundesverwaltungsgericht hat Kriterien entwickelt

Eine Lösung aus diesem Dilemma hat die Rechtsprechung entwickelt. Bundesverwaltungsgericht und Obergerichte haben Kriterien festgelegt, unter denen Behörden ausnahmsweise auf ein Einschreiten verzichten dürfen – ohne dabei das Gleichbehandlungsgebot zu verletzen. Der Rheinisch-Bergische Kreis hat diese Vorgaben bereits in einem Konzept zusammengefasst und damit gute Erfahrungen gemacht.

Die Stadt Rösrath will nun nachziehen. Mit ihrem Handlungskonzept, das sich eng an dem des Kreises orientiert, soll die städtische Bauaufsicht künftig einheitlich und rechtssicher entscheiden können, wann Gebäude dauerhaft geduldet werden.

Bürgermeister Yannick Steinbach hat „das Thema aus dem Wahlkampf mitgebracht"

Wie viele Gebäude betroffen sind, konnte die Stadtverwaltung nicht sagen. Bürgermeister Yannick Steinbach erläuterte, er habe „das Thema aus dem Wahlkampf mitgebracht. Und weiter: „Wir machen das, um das für die Bürger entscheiden zu wollen.“

Das Konzept legt Prüfkriterien und einen Katalog an vorzulegenden Unterlagen fest. Eigentümer, die entsprechende Nachweise erbringen können, sollen künftig im Einzelfall einen förmlichen Duldungsnachweis erhalten. Für die Überprüfung durch die Stadt müssen sie eine Gebühr entrichten. Das Verfahren bringt ihnen einen entscheidenden Vorteil: Planungssicherheit. Wer weiß, dass sein Gebäude dauerhaft geduldet wird, kann es auch wirtschaftlich vermarkten.

Der Duldungsnachweis schützt Eigentümer vor einer Abrissverfügung

Eines stellte die Stadtverwaltung aber klar: Eine Legalisierung der Gebäude ist mit dem Konzept nicht verbunden. „Illegal bleibt illegal“, betonte Fachbereichsleiterin Kerstin Frey. Der Duldungsnachweis schützt Eigentümer vor einer Abrissverfügung – er macht das Gebäude aber nicht nachträglich legal. Auch könne die Einzelfallprüfung ergeben, dass nachträgliche Veränderungen wie etwa Anbauten nicht geduldet werden könnten. Und: Bei konkreter Gefahr kann die Stadt jederzeit einschreiten, unabhängig von einer erteilten Duldung.

Der Ausschuss folgte dem Vorschlag der Verwaltung für das vorgelegte Handlungskonzept. Der Stadtrat muss darüber noch abstimmen. Dann will die Bauaufsichtsbehörde das Konzept unmittelbar anwenden.