Schwarzbauten am Aggerufer19 Overather sollen ihre Häuser räumen

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Nach dem Willen der Overather Stadtverwaltung sollten Thomas Oelschläger (r.) und seine Nachbarn ihre Häuser räumen.

  • 19 Overatherinnen und Overather sollen ihr Zuhause räumen. Die Häuser, in denen sie wohnen, wurden nicht richtig genehmigt.
  • Das Thema „Schwarzbauten“ erinnert viele an den Fall der Kürtenerin Christa Liedke.
  • Nach jahrelangem Rechtsstreit entschied vor sechs Jahren das Oberverwaltungsgericht, dass sie ihr „schwarz“ gebautes Haus nicht verlassen müsse.

Overath – In einer kurzen Regenpause am Dienstagmittag stellen sich neun der 19 Bürgerinnen und Bürger, die nach dem Willen der Stadt ihre zwischen Agger und Bahnschienen gelegenen Häuser in den kommenden Monaten räumen sollen, zum Foto auf. Die übrigen Betroffenen hatten so kurzfristig keine Zeit. Einige müssen arbeiten, zwei alte Damen haben als Krebspatientinnen einen Termin bei der Chemotherapie, wie der Sprecher der Gruppe, Thomas Oelschläger, berichtet.

Krebspatientinnen? Zwangsräumung? Sechs Jahre nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Fall Liedtke, einer damals 77-jährigen Dame, die dank der Oberrichter ihr Häuschen in Kürten nicht mehr verlassen musste, ist das Thema „Schwarzbauten“ wieder da. Damals wie heute stehen zwei wichtige Prinzipien im Widerstreit: Hier Empathie und Menschlichkeit, dort Gleichbehandlung und Gerechtigkeit.

Notquartiere für ausgebombte Kölner

In Overath geht es um die zwölf Häuser Klef 40 bis 62. „Die Häuser wurden in den 1930er Jahren als Wochenendhäuser genehmigt und errichtet“, schreiben die Bewohnerinnen und Bewohner in einer Eingabe an den am Mittwoch tagenden Overather Stadtrat. Die Stadt widerspricht: Nur für ein seinerzeit deutlich kleineres Haus liege eine Baugenehmigung von 1939 vor. Im Zuge des Zweiten Weltkriegs, so die Bewohner weiter, seien die Häuser beschlagnahmt und ausgebombten Kölnern zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt worden.

Wochenendhäuser nach dem Krieg weiter zum Wohnen genutzt

„In den 1950er Jahren fielen die Häuser in den Besitz der ursprünglichen Eigentümer zurück, welche diese nach dem Krieg weiter zu eigenen oder zu fremden Dauerwohnzwecken nutzten. Wohnraum war auch schon zu jener Zeit bekanntlich Mangelware“, so die Anwohner weiter, und: „Wir, die aktuellen Bewohner und Eigentümer der Häuser, sind entweder Nachfahren der ursprünglichen Errichter oder haben die Häuser vor vielen Jahrzehnten von diesen gekauft. Wir sind 19 Overather Bürgerinnen und Bürger, die meist schon ihr gesamtes Leben lang in der Klef leben.“

Und dann schildern sie in ihrer E-Mail Einzelfälle: „Einer von uns soll also nun im Alter von 60 Jahren zusammen mit der über 80 Jahre alten Mutter ausziehen. Ebenfalls lebt hier ein Junggeselle, der sehr labil ist und auf die Unterstützung der Gemeinschaft der Bewohner angewiesen ist. Auch eine arbeitslose Frau von knapp über 60 Jahren, die jahrelang ihren schwer kranken Vater gepflegt hat, würde das Wenige, was sie noch hat, verlieren."

Das Anliegen der 19

Thema im Stadtrat

Auf mehreren eng beschriebenen Seiten haben die Bewohner der Häuser an der Agger dem am Mittwoch um 17 Uhr tagenden Rat ihre Sicht der Dinge dargelegt und wollen die Einwohnerfragestunde im Schulzentrum Cyriax dazu nutzen, um nachzuhaken. Die formale Entscheidungskompetenz über Abrissverfügungen liegt laut Stadt freilich nicht im Rat, sondern bei der Stadtverwaltung („laufendes Geschäft der Verwaltung“). Gleichwohl hat Bau-Beigeordneter Thorsten Steinwartz den zuständigen Ausschuss mehrfach nicht-öffentlich über den Sachstand informiert. (sb)

Häuser statt Sozialhilfe im Alter

"Ferner", so die Bewohnerinnen und Bewohner weiter,  "wohnen hier Menschen im Alter von 70 bis 80 Jahren, die sich in früheren Jahren ihre Häuser als Altersvorsorge erarbeitet und aufgebaut haben, um nicht im Alter auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Einige von ihnen sind heute leider schwer und unheilbar krank.“ Auch ein verwaistes Elternpaar ist dabei: Ein Sohn von Sprecher Thomas Oelschläger ist 1998 in der Agger ertrunken.

Andererseits wissen die Betroffenen etwa seit 1995, dass ihre Häuser über keine Genehmigung zu Wohnzwecken verfügten. Nachdem die Stadt damals bereits mit Abrissverfügungen gedroht habe, hätten sich die meisten Eigentümer zu Duldungsvereinbarungen mit 25-jähriger Dauer entschlossen, verbunden mit dem Verbot, die Häuser zu verkaufen oder zu vermieten. Die Vereinbarungen laufen nach und nach aus. Mündlich sei ihnen damals versichert worden, dass die Vereinbarungen bestimmt verlängert würden.

Anwohner liefern drei Vorschläge ab

Die Anwohner und ihr Anwalt haben drei Vorschläge gemacht, wie man die Situation retten könnte: Der weitestgehende wäre ein gemeinsamer Bebauungsplan für ihre Häuser und ein mittlerweile jenseits der Bahn entstandenes Gewerbegebiet, der zweite eine Außenbereichssatzung für die Häuser und der dritte eine Verlängerung der alten Duldungsvereinbarungen mit der Stadt – plus Bürgschaft, um den Abriss nach dem Ableben der Bewohner zu sichern.

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Fragt man den Overather Beigeordneten Thorsten Steinwartz (CDU) nach den Bürgern von Klef und ihrem Anliegen, so beteuert der Wahlbeamte, dass er sich die Entscheidung alles andere als leicht gemacht habe. Fehler im Verfahren sieht er allenfalls bei den Amtsvorgängern. Duldungen über 20 oder noch mehr Jahre seien juristisch ein Ding der Unmöglichkeit, allenfalls zwei, drei Jahre wären vorstellbar – die Zeit, die auch ein Verwaltungsgerichtsverfahren dauern könne.

Stadtverwaltung sieht Vorgehen als alternativlos an

„Wenn jemand einen gangbaren Vorschlag hat, bin ich selbstverständlich offen dafür.“ Bisher sehe er keine Möglichkeit. Auch ein lebenslanges Wohnrecht wäre kein Weg, die Kuh vom Eis zu bringen, weil dies erneut gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße: Ein 40-Jähriger werde erheblich mehr profitieren als ein 80-Jähriger.

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