Drei Jahre Haft verlangt einer der Verteidiger für seinen Mandanten, nachdem die Staatsanwaltschaft rund zehn Jahre gefordert hatte.
MillionenbetrugVerteidiger des Rösrather Angeklagten kämpfen in Schlussvorträgen für ihren Mandanten

Trotz internen Streitereien setzten sich die Verteidiger für den Rösrather ein.
Copyright: Federico Gambarini/dpa
Nachdem die Staatsanwaltschaft bereits am Montag neun Jahre und zehn Monate Haft für einen Rösrather (58), unter anderem wegen vollendetem und versuchtem Subventionsbetrugs in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem Starkregen vom Sommer 2021 in Millionenhöhe, gefordert hatte, war am Donnerstag die Reihe mit den Schlussvorträgen an den Verteidigern. Trotz gehöriger atmosphärischer Störungen während des Prozesses zwischen den beiden Anwälten und dem 58-Jährigen – er hatte ihnen unter anderem Parteiverrat vorgeworfen — legten sich Dr. Markus Gierok und Dominic Maraffa mächtig ins Zeug für ihren Mandanten.
Gierok, der einen Freispruch verlangte, zielte in seinem Schlussvortrag vor allem auf die Glaubwürdigkeit der Tochter (24) ab. Die war zunächst Mitangeklagte ihres Vaters, später aber vom Verfahren abgetrennt worden . So wenig die junge Frau ihren Vater in ihrer Aussage geschont hatte, als sie ihn als „spiritus rector“ sämtlicher angeklagter Betrugstaten dargestellt hatte, sowenig schonte der Verteidiger nun die 24-Jährige. „Großes Theater“ habe die gespielt und eine „tränenreiche Maske“ aufgesetzt. „Die Rolle des Opfers hat sie hier regelrecht zelebriert“, so Gierok. Er rügte besonders, dass die Verteidigung bei der Vernehmung der 24-Jährigen „massiv in ihrem Konfrontations- und Fragerecht beschnitten“ worden sei. Fragen der Verteidigung seien nur über den Umweg des Gerichts beantwortet worden.
Verteidigung wirft Staatsanwaltschaft eine „Sanktionsschere“ vor
Vielmehr sei eine eindeutige „Belastungstendenz“ der 24-Jährigen gegen ihren Vater erkennbar gewesen: „Sie hat kein gutes Haar an ihrem Vater gelassen.“ Das Ziel der 24-Jährigen sei klar: Sie wolle auf Kosten ihres Vaters erreichen, dass das Gericht in ihrem Fall von einer Strafe absehe. Aber auch der Staatsanwaltschaft warf Gierok eine Tendenz zur Vorverurteilung vor. Der Mandant sei nicht vorbestraft. Dennoch habe die Staatsanwaltschaft wiederholt auf nicht bewiesene Tatvorwürfe der polnischen Justiz Bezug genommen und habe so ein „Muster“ in den Taten des Angeklagten erkennen wollen.
In der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von neun Jahren und zehn Monaten Haft wollte Verteidiger Marraffa hingegen eine „Sanktionsschere“ erkennen. Im Fall des Cum-Ex-Betrügers Hanno Berger habe die Staatsanwaltschaft für einen Steuerschaden von rund 270 Millionen Euro neun Jahre Haft gefordert, während im Fall des 58-Jährigen für einen angenommenen Schaden von 1,5 Millionen Euro zehn Monate mehr gefordert worden seien. Marraffa plädierte auf höchstens drei Jahre Haft für den 58-Jährigen. Ein Urteil wird kommende Woche erwartet.

