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Tanz in den Mai in Rhein-BergWas erlaubt ist und was nicht

Lesezeit 2 Minuten
Maibaum symbol 2020

Die Corona-Verordnungen schränken auch die Möglichkeiten ein, den Tanz in den Mai 2020 zu feiern.

Rhein-Berg – Eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen über das Maifeiertags-Wochenende wie in Leverkusen, wo ab Donnerstag unter anderem der Verzehr von alkoholischen Getränken, aber auch das Mitführen von Bollerwagen sowie Musikinstrumenten, Musik spielenden Anlagen und Handys auf Straßen Wegen, Plätzen und in Wäldern verboten ist, soll es in Rhein-Berg nicht geben.

Das sagte Gladbachs Stadtsprecher Martin Rölen auf Anfrage dieser Zeitung. Natürlich werde kontrolliert, dass nicht gegen das Kontaktverbot mit mehr als einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts verstoßen werde, dafür reichten aber die bestehenden landesweiten Einschränkungen und Bußgelder aus.

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In Leverkusen dürfen von Donnerstag bis Sonntag nur Eltern mit maximal 14 Jahre alten Kindern draußen Bollerwagen dabei haben.

Bergisch Gladbach sieht keinen zusätzlichen Regelungsbedarf

Als „nächste Herausforderung für die Corona-bedingten Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens“ sieht Gladbachs Ordnungsamtsleiterin Ute Unrau die Nacht zum 1. Mai. Der Stab für Außergewöhnliche Ereignisse der Kreisstadt sehe dabei jedoch keinen zusätzlichen Regelungsbedarf. Unrau: „Mit der Corona-Schutzverordnung ist alles abgedeckt, und die gilt natürlich auch in der Walpurgisnacht: Nicht mehr als zwei Personen zusammen in der Öffentlichkeit und Abstand halten. Damit sind alle Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Partys im Park oder Maibaumaktionen in Gruppen mit Bollerwagen und Fässchen ausgeschlossen.“

Der städtische Ordnungsdienst werde in dieser Nacht selbstverständlich auch zu Kontrollen unterwegs sein. Das Maibaumsetzen an sich sei aber nicht verboten, so Unrau: „Wenn der Maibaum zu zweit geschleppt wird und man sich dabei nicht zu nahe kommt, ist das nicht zu beanstanden.“ Dass der Baum nicht wild geschlagen werden darf und des Nachts die Lautstärke auf ein Minimum zu beschränken ist, versteht sich dabei - wie in coronafreien Jahren auch – fast von selbst. (wg)