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WintereinbruchWas bei Schnee und Eis zu tun ist

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Ein Schneeräumfahrzeug auf einer mit Schneematsch bedeckten Straße ist zu sehen.

Die Räumkolonnen der Kommunen sind in diesen Tagen gefragt. Frühmorgens sind sie schon unterwegs, um die Straßen von Eis und Schnee zu befreien.

Der Salzlagerbestand in Overath ist frisch aufgefüllt – Kürten appelliert, die Straßen freizuhalten.

Gegen die Gefahren des Winters ist Overath wie die anderen Städte im Kreis gut gewappnet (wir berichteten). Nach Auskunft der zuständigen Autobahnmeisterei wurde das Salzlager der Stadt aktuell neu aufgefüllt, teilt Pressesprecherin Sissy Fielstette mit. Zuvor sei die Stadt mit dem vorhandenen Streusalz ausgekommen.

Damit sei man derzeit gut aufgestellt, um auf die winterlichen Witterungsverhältnisse reagieren zu können. Abhängig von der weiteren Wetterentwicklung könne es jedoch erforderlich sein, erneut Nachschub zu beschaffen.

Keine Abstriche beim Winterdienst

Auch was das Personal betreffe, sei der Winterdienst der Stadt Overath gut aufgestellt. Die Einsätze könnten weiterhin in dem erforderlichen Umfang gewährleistet werden, Abstriche beim Räumen oder Streuen seien nicht vorgesehen.

Für weiter andauernde Schneefälle und Glätte stünden alle für den Winterdienst vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, so dass flexibel auf entsprechende Wetterlagen reagiert werden könne.

Parkende Fahrzeuge erschweren Winterdienst

Besondere Herausforderungen im Winterdienst ergäben sich zwar nicht durch Mutter Natur, dafür aber vor allem durch parkende Fahrzeuge, die den Einsatz der Räum- und Streufahrzeuge erschwerten oder teilweise verhinderten.

Aus der Gemeinde Kürten kommt ein Appell von Bürgermeister Mario Bredow (parteilos), trotz geräumter Straßen aufzupassen. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte könne es auch dort Gefahren geben: „Der Winterdienst reduziert Risiken, kann sie aber nicht vollständig ausschließen.“

Straßenzüge können nicht geräumt werden

Kürtens Bauhofleiter Marco Leitner weist darauf hin, dass falsch abgestellte Fahrzeuge die engagierte Arbeit des Winterdienstes erschwerten. Missliche Folge sei dann, dass der betroffene Straßenzug nur eingeschränkt oder auch gar nicht geräumt werden könne. Die Restfahrbahnbreite müsse gemäß der Rechtsprechung eine Breite von 3,05 Meter haben. Bei Kreuzungen und Einmündungen müsse ein Abstand von fünf Metern eingehalten werden. Die Verwaltung erinnert daran, dass Verstöße empfindliche Bußgelder bedeuteten. Auch das Abschleppen des Fahrzeugs drohe in solchen Situationen, Strafpunkte im Fahreignungsregister in Flensburg ebenfalls.

In Bergisch Gladbach müssen Anlieger die Gehwege in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee freihalten. Salz oder andere auftauende Substanzen sind verboten und dürfen nur in Ausnahmefällen genutzt werden (bei Eisregen, an gefährlichen Stellen und an Bushaltestellen).

Geregelt sind auch die Streuzeiten. Langschläfer haben schlechte Karten: In der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu entfernen (sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr). Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Morgens zu beseitigen. Frühes Aufstehen ist also Pflicht bei Schneefall. Der Schnee muss auf dem an die Fahrbahn angrenzendem Teil des Gehwegs gelagert werden. Fußgänger und Straßenverkehr dürfen aber nicht gefährdet werden. Salzhaltiger Schnee muss von Bäumen ferngehalten werden.