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Bis zu 55 EuroStadt Bedburg will Verwarngeld für weggeworfene Zigaretten erhöhen

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Zu sehen sind zahllose Zigarettenkippen neben einem Bordstein.

Wie hier am Bahnhof werden überall im Bedburger Stadtgebiet achtlos Zigarettenkippen weggeschnippt. Die Stummel verschmutzen die Umwelt und speziell das Grundwasser. Die Stadt will das Verwarngeld deutlich erhöhen.

Ein Antrag der Grünen wird im Ausschuss für Ordnungswesen behandelt. Die Verwaltung will die Bürger auch aufklären.

Im hohen Alter von 91 Jahren noch war sich der Arzt Dr. Wolfgang Rieve nicht zu fein, sich nahezu täglich nach achtlos weggeworfenen Kippen zu bücken. Tausende Zigrettenreste sammelte der Bedburger in wenigen Monaten. Unsere Berichterstattung über den rastlosen Rentner im vorigen Dezember erzeugte viel Aufmerksamkeit für ein wenig beachtetes Thema: die große Umwelt- und Grundwasserbelastung durch zahlreiche Gifte in den Zigarettenstummeln.

Vor wenigen Wochen ist Rieve verstorben. Doch sein Einsatz gegen die Kippen ist deswegen nicht vergessen und auch nicht vergebens. Im Ausschuss für Feuerwehr, Ordnungs- und Rettungswesen steht nun eine mögliche Erhöhung des Verwarngelds „für das Wegwerfen von Unrat, Lebensmittelresten etc. von 25 auf 55 Euro“ auf der Tagesordnung – die Stadtverwaltung hatte kurzerhand einen Wortbeitrag von Jochen vom Berg, Fraktionsvorsitzender der Grünen, über Rieves Engagement im vorigen Dezember in einen Antrag umgewandelt.

Bedburg: Höheres Verwarngeld soll abschreckende Wirkung haben

Vom Berg ist über das Vorgehen zwar überrascht, freut sich aber über eine Behandlung des Themas im Ausschuss. „Dr. Rieve hat versucht, die Menschen wachzurütteln, und ich freue mich, dass nun das Gedenken an Dr. Rieve aufrechterhalten werden soll“, sagt vom Berg. Eine empfindliche Erhöhung des Verwarngeld erziele angesichts der Menge der im Stadtgebiet auf umweltschädliche Weise entsorgten Zigarettenkippen eine abschreckende Wirkung.

Die Verwaltung schlägt zwar in ihrer Vorlage für den Ausschuss, der am Dienstag, 17. März, ab 18 Uhr tagt, die Erhöhung vor, verweist aber auch darauf, dass laut Ordnungsbehördengesetz lediglich ein maximales Verwarngeld in Höhe von 55 Euro möglich ist. „Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Anzahl der tatsächlich vom ordnungsbehördlichen Außendienst zu ahndenden Verstöße sich in einem geringen Rahmen bewegen und somit keine Abschreckung erzielt wird“, sagt Fachdienstleiterin Doris Claßen. Wie der Außendienst zurückgemeldet habe, sei in den vergangenen Monaten kein Fall verzeichnet worden, bei dem für das Wegschnippen einer Kippe ein Verwarngeld erhoben worden sei.

Die Verwaltung schlägt daher vor, weitere Anreize für eine korrekte Entsorgung der Kippen zu schaffen, etwa nach dem Modell anderer Kommunen, die spezielle kleine Müllbehälter aufgestellt haben. Die sind zweigeteilt und bieten die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger über die Wahl eines der beiden Behälter mit dem Wegwerfen ihrer Kippe an einer Abstimmung teilnehmen können. Die Fragestellungen könnten jederzeit ausgewechselt werden. 

Während sich die CDU vor der Sitzung noch abstimmen muss, stellt Rudolf Nitsche (SPD) bereits in Aussicht, dass seine Fraktion dem Vorschlag folgen kann. „Allerdings sollte der Gebührenkatalog insgesamt überarbeitet und angepasst werden“, sagt Nitsche. „Durch die wilde Müllentsorgung entstehen der Stadt jährlich hohe Kosten, die am Ende von allen über höhere Gebühren mitgetragen werden müssen.“ Im Vergleich dazu seien die Strafgebühren viel zu gering. Wirksam könne das nur werden, wenn ausreichend kontrolliert und Strafen verhängt würden.