Zwischen dem Ende des Kita-Jahres im Juli und der Einschulung im September entsteht eine Lücke, die nicht für alle Familien problemlos ist.
Vor EinschulungBergheimer Politikerinnen kritisieren Betreuungslücke

Die Kinderbetreuung nach Ende des Kita-Jahres und vor der Einschulung ist für manche Familien herausfordernd.
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Die Betreuungslücke im Sommer kann für Eltern zu einer Herausforderung werden: Die Einschulung eines Kindes erfolgt zwar erst im September, das Kita-Jahr endet allerdings schon am 31. Juli und abhängig von den konkreten Sommerschließzeiten der Einrichtung vielleicht sogar schon früher.
Das Thema beschäftigte deshalb auch den Bergheimer Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. Sowohl die Grünen-Politikerinnen Astrid Dahmen-Fries, Lara Gabriel, Uta Micic und Sabine Milak als auch die Glessener Ortsbürgermeisterin Anne Keller (CDU) hatten hierzu Anträge gestellt.
Grüne wollen gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
„Viele Eltern müssen mehrere Wochen Betreuung organisieren zwischen Kita-Ende und Einschulung, oft mit Urlaub, Überstundenabbau oder Hilfe aus dem privaten Umfeld“, so Lara Gabriel in einer Pressemitteilung der Grünen. Astrid Dahmen-Fries meint: „Für Alleinerziehende und berufstätige Eltern ist die Augustlücke ein echtes Problem bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Uns war wichtig, das Thema frühzeitig politisch anzusprechen.“
Eine Idee: Das Kind auch über den Juli hinaus weiter von der Kita betreuen zu lassen, bis es zur Schule gehen kann. Das scheint in Bergheim allerdings nicht möglich zu sein, wie aus Antworten der Verwaltung auf die Anträge der Grünen und von Anne Keller hervorgeht. Auch eine vorzeitige Betreuung durch die aufnehmende Grundschule sei nicht möglich, „da nicht an allen Standorten OGS-Programme in diesem Zeitraum erfolgen“.
Eltern können sich bei der Stadt Bergheim melden
Stattdessen können sich Eltern bei Engpässen, die die Betreuung nach Ablauf des Kita-Jahres betreffen, an das örtliche Jugendamt wenden. „Zum aktuellen Zeitpunkt liegen keine Bedarfsmeldungen von Eltern für die Zeit der Sommerferien nach dem 31. Juli vor“, geht aus der Antwort der Verwaltung hervor. „Im Falle einer Bedarfsmeldung wird durch die Fachabteilung geprüft, welches Betreuungsangebot den Eltern innerhalb des Stadtgebietes gemacht werden kann.“
Dazu gilt laut Verwaltung: Den Betreuungsbedarf müssen Eltern mit einer „angemessenen Frist“ von sechs Monaten anzeigen, um dem örtlichen Jugendhilfeträger ausreichend Zeit zur Deckung des Bedarfes zu geben. Abweichungen seien nur möglich, wenn nachgewiesen wird, dass der Bedarf kurzfristig aus dringlichen Gründen auftritt.
Aus der Antwort auf die Grünen-Anfrage geht hervor, dass pro Jahr lediglich zwei bis drei Anfragen gestellt werden, um den Betreuungsbedarf eines Kindes nach dem 31. Juli anzumelden. „Ich glaube, das ist nicht niederschwellig genug“, sagt Astrid Dahmen-Fries. Die Grünen-Politikerinnen fordern in einer Pressemitteilung die Verwaltung dazu auf, kurzfristig noch einmal aktiv in den Kindergärten und auf ihrer Website über mögliche Unterstützungsangebote und Ansprechpartner zur Augustlücke zu informieren und betroffenen Eltern anzubieten, sich bei ihnen zu melden.
