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Antrag bis 12. Juni einsehbarAuch die Stadt Bergheim lehnt Kiesgrube zwischen Thorr und Ahe ab

Lesezeit 3 Minuten
Das Bild zeigt ein grünes Feld. Im Hintergrund sieht man einige Gebäude, eine Kirchturmspitze, einen Kran.

Für eine Kiesgrube Widdendorf II zwischen Ahe und Wiebachhof wurde jetzt ein Vollantag gestellt. Flächennutzungsplan und Regionalplan sollen das Vorhaben verhindern. 

Neben Ahes Ortsbürgermeister Winfried Kösters hat sich nun auch Bürgermeister Volker Mießeler gegen die Kiesgrube ausgesprochen. 

Nachdem bereits Ahes Ortsbürgermeister Winfried Kösters sich gegen die Errichtung einer rund zwölf Hektar großen Kiesgrube zwischen Ahe und Thorr ausgesprochen hatte, äußerte sich auch die Pressestelle der Stadt Bergheim.

Demnach hat die Kreisstadt dem Abgrabungsantrag in ihrer Stellungnahme nicht zugestimmt. Der Rat habe im letzten Jahr einstimmig eine Änderung des Flächennutzungsplans umgesetzt, der Konzentrationszonen für solche Vorhaben festlegt. Die vorgeschlagene Fläche zwischen Ahe und Thorr dagegen befinde sich nicht in der genannten Konzentrationszone.

Bergheim: Volker Mießeler gegen die Kiesgrube zwischen Ahe und Thorr

Bürgermeister Volker Mießeler (CDU) äußerte sich in der Pressemeldung: „Ziel der Planänderung im letzten Jahr ist es, den Abbau von Kiesen und Sanden auf Bergheimer Stadtgebiet gezielt und verträglich zu steuern. Denn die Kreisstadt Bergheim hat bereits in den letzten Jahrzehnten einen großen Beitrag zur Versorgung der Region mit Rohstoffen wie Braunkohle und Kies geleistet.“

So seien ein Drittel des Stadtgebietes entweder ehemalige verfüllte Tagebaue oder aufgeschüttete Tagebaukippen und stünden somit nicht mehr uneingeschränkt für andere Nutzungen zur Verfügung, beispielsweise für den Strukturwandel. „Daher setze ich mich persönlich dafür ein, dass keinesfalls noch weitere Flächen in Bergheim als Abgrabungsflächen für Rohstoffe genutzt werden“, sagte Mießeler weiter.

Jülicher Firma will auf Höhe des Wiebachhofs graben

Der Antrag eines Jülicher Unternehmens zur Errichtung einer rund zwölf Hektar großen Kiesgrube zwischen Ahe und Thorr auf Höhe des Wiebachhofs, Widdendorf II genannt, befindet sich zurzeit in der Offenlage beim zuständigen Rhein-Erft-Kreis, wo der vollständige Antrag seit Februar vorliegt. Bis dahin können Bürgerinnen und Bürger die Pläne des Unternehmens einsehen und Einwände äußern. Ahes Ortsbürgermeister Winfried Kösters hat im Zuge der Offenlage seine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert.

Eine Ablehnung des Antrags hält Kösters demnach für „zwingend erforderlich“. Als Gründe führt er den geänderten Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt an, der allerdings nach positiver Bescheidung der Voranfrage durch den Kreis aufgestellt wurde.

Bergheim: Winfried Kösters fürchtet Probleme bei Starkregen

Der Kreis teilte seinerzeit mit, dass er die Voranfrage nach „rechtlicher Lage positiv bescheiden“ habe müssen. Inzwischen ist der FNP von der Bezirksregierung Köln durchgewunken worden. Unabhängig davon, dass ein Grundsatzbeschluss schon zuvor monatelang in der Diskussion war, sei das Vorhaben „vorbehaltlich einer Umweltprüfung und einer FNP-Prüfung beschieden. Der Vorhabenbescheid stellt also mitnichten eine Blankobescheinigung für eine Genehmigung des Vorhabens dar“, schreibt Kösters.

Er fürchtet Beeinträchtigungen durch Starkregen für die benachbarten Siedlungen. „Meiner Auffassung nach wird hier die Vernichtung von Existenzen und die Gefährdung von Menschen zu leichtfertig in Kauf genommen“, heißt es in Kösters Pressemitteilung weiter. Auch Staubbelastungen seien zu befürchten.

Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 12. Juni zur Kiesgrube äußern

Abschließend verweist Kösters auf den demokratischen Prozess. „Alle relevanten Gremien, wie Regionalrat und Stadtrat Bergheim, haben einstimmig entsprechende Entscheidungen getroffen, die diesem Antrag diametral gegenüberstehen. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen auf die Gültigkeit politischer Beschlüsse. Dieses Vertrauen in die Rechtsgültigkeit getroffener politischer Beschlüsse würde gestört werden, wenn diesem Antrag stattgegeben werden würde.“

Die Antragsunterlagen sind auf der Website des Kreises unter dem Suchbegriff Widdendorf II einsehbar. Bürgerinnen und Bürger können noch bis Donnerstag, 12. Juni, bei der Bergheimer Kreisverwaltung, Amt 70 für technischen Umweltschutz, Willy-Brandt-Platz 1, oder per E-Mail zu dem Antrag Stellung beziehen.