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Ehemaliger Tagebau in KerpenRWE baut Zufahrt für die Bauern

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Am ehemaligen Grubenrand vor Oberaußem hat RWE mit dem Bau eines Wirtschaftsweges parallel zur geplanten Kreisstraße begonnen.

Bergheim-Oberaußem – Am Ende der Bergheimer Straße, jenseits der Grubenrandstraße Am Villerand haben Baumaschinen eine Straßentrasse ins Gelände geschoben. Dabei handelt es sich nicht, wie verschiedentlich gehofft, um den Baubeginn der Kreisstraße 22, die in Verlängerung der Bergheimer Straße über den Tagebau nach Kenten führen soll, sondern um einen Wirtschaftsweg, der parallel zur geplanten Straße verlaufen soll. Das teilte die Kreisverwaltung auf Anfrage mit.

Im Abschlussbetriebsplan für den Tagebau Bergheim sei, sagt Achim Kapp, Amtsleiter für Straßenbau beim Rhein-Erft-Kreis, der Wirtschaftsweg als Zufahrt für die Landwirte aus dem Bergheimer Norden in die Felder auf dem ehemaligen Tagebaugelände vorgesehen. Wirtschaftsweg und Kreisstraße stünden sich räumlich nicht im Wege.

Marode Brücken haben Vorrang

In der Weiterentwicklung der vorgesehenen Kreisstraße könnten dagegen laut Kapp noch planerische Schwierigkeiten mit der Kreuzung der Bundesbahnstrecke bei Kenten entstehen. Auch sei nicht auszuschließen, dass im Zuge der Planoffenlegung noch Klagen gegen den Bau der Straße erhoben würden. „Zurzeit wird geplant. Im günstigsten Fall kann 2017 mit dem Bau begonnen werden.“

Noch vorsichtiger ist Bernd Egenter, der nach einer Umstrukturierung beim Landesbetrieb Straßenbau NRW jetzt für die Grubenrandstraße L 361 südlich des Tagebaus zuständig ist. Die Landesstraße soll sich mit der Kreisstraße kreuzen. „Wann hier Baubeginn ist, kann niemand sagen“, warnt Egenter vor übertriebener Euphorie. Auch hier werde zurzeit geplant. Durch Landeshaushaltssperre und marode Brücken sei die Prioritätenliste durcheinandergeraten. Auch ständig reduziertes Personal lasse die Abwicklung, wenn der Landtag die Mittel für die Straße freigeben würde, nicht schneller voran kommen. „Das Land hat uns noch nichts konkret mitgeteilt“, sagt Egenter, und zurzeit gebe es noch kein Baurecht. Erst wenn dies vorliege, könnten ein Haushaltsbeschluss und dann auch ein Baubeginn prognostiziert werden.