Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

EinigungFrenser Allee in Bergheim bleibt dauerhaft geöffnet

Lesezeit 2 Minuten
Die als Spazierweg beliebte Frenser Allee zum Schloss Frens soll dauerhaft geöffnet bleiben.

Die als Spazierweg beliebte Frenser Allee zum Schloss Frens soll dauerhaft geöffnet bleiben.

Der Rhein-Erft-Kreis, Stadt Bergheim und der Eigentümer des Schlosses haben sich geeinigt.

Fünf Jahre war sie überwiegend geschlossen, nun soll die Frenser Allee dauerhaft geöffnet bleiben. Es sei eine Lösung über die Nutzung von Wegen zwischen der Eigentümergemeinschaft, der Stadt Bergheim und dem Rhein-Erft-Kreis gefunden worden, teilt die Kreisverwaltung mit. Die betreffe auch die als Spazierweg beliebte Frenser Allee. Möglich geworden sei das, weil die alten Alleebäume von morschen Teilen befreit und die angrenzenden Weiden „umfangreich und auch finanziell sehr aufwendig“ gesichert worden seien.

„Dieser Vorschlag der Kreisstadt Bergheim wurde vom Eigentümer aufgegriffen und auch finanziert“, teilt die Kreisverwaltung mit. Die zukünftige Unterhaltung werde die Kreisstadt Bergheim übernehmen. „Hierdurch wird es den Bürgerinnen und Bürgern sowie Erholungssuchenden ermöglicht, im Umfeld des Schlosses Frens spazieren zu gehen und die Natur zu genießen.“ Damit sei die Frenser Allee mit ihren imposanten alten Bäumen für die Naherholung künftig dauerhaft nutzbar.

Zwischenfälle mit Hunden

Einen weiteren Weg, eine Allee mit jungen Bäumen, gibt es allerdings nicht mehr, zumindest nicht als öffentlich nutzbaren Weg. Auf den Weiden und Wegen in der Nähe des Gestüts war es immer wieder zu Zwischenfällen mit freilaufenden Hunden gekommen, bei denen Pferde verletzt worden waren. Eigentümer und Pächter hatten laut Kreis darauf bestanden, Wegeflächen in den Betrieb zu integrieren. „Der westlich des Gestütsbetriebes liegende Weg wurde in die angrenzenden Weideflächen einbezogen, so dass dieser Weg nicht mehr nutzbar ist“, heißt es beim Kreis.

Zudem sei die Toranlage an der Sandstraße entfernt und durch eine Zaunanlage ersetzt worden. Laut Kreisverwaltung gibt es kein Betretungsrecht für die neu entstandenen Weiden. Weil der Weg nun nicht mehr existiert, sondern zu einer Weidefläche geworden ist, sieht der Kreis hier auch nicht mehr den „Tatbestand der Sperrung eines Weges“. Heißt: „Für den Kreis besteht damit keine rechtliche Grundlage mehr, um eine weitere Öffnung des nicht mehr vorhandenen Weges durchzusetzen.“

Alleecharakter muss bestehen bleiben

Allerdings muss der Charakter der bestehenden Allee, die den ursprünglichen Weg einfasst und mit Fördergeld angelegt wurde, auch zukünftig erhalten werden. Dafür hat die Eigentümergemeinschaft einen Bescheid des Kreises mit den erforderlichen Auflagen kommen. So solle sichergestellt werden, „dass die Bäume zukünftig vor Beeinträchtigungen beziehungsweise Beschädigungen durch die neue Nutzung geschützt sind“. So blieben das Landschaftsbild und die Funktion der jungen Allee für die Artenvielfalt am Schloss Frens erhalten.