733.000 Euro ergaunertBergheimer erfinden Kinder und erschleichen sich Gelder

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Einer der Angeklagten vor Beginn der Verhandlung.

Einer der Angeklagten vor Beginn der Verhandlung.

Köln/Bergheim – Insgesamt sechs Personen müssen sich seit Montag vor Gericht wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung sowie wegen Subventionsbetrugs verantworten. In zahlreichen Fällen sollen die Angeklagten „unberechtigt Kindergeld“ sowie Corona-Soforthilfen bezogen haben. Dabei sei im Falle des Kindergeldbetrugs ein Gesamtschaden von 733.000 Euro entstanden.

Fünf der miteinander verwandten Angeklagten (39, 33, 43, 24 und 41 Jahre alt), vier Männer sowie eine Frau, die alle in Bergheim wohnen, sollen laut Anklageschrift zwischen 2013 und dem Spätsommer 2020 in zahlreichen Fällen Kindergeld beantragt und auch bezogen haben. Dabei hätten sie falsche oder unvollständige Angaben gegenüber Finanzbehörden gemacht und dadurch einen „nicht gerechtfertigten Steuervorteil“ erhalten.

Bergheimer fälschen Urkunden und Meldebescheinigungen

Sie fälschten zudem die von der Familienkasse geforderten Unterlagen, darunter Meldebescheinigungen und Schulbescheinigungen für die vermeintlichen Kinder. Die Angeklagten entwickelten bei ihrem Vorgehen eine eingespielte Struktur, hieß es in der Anklageschrift. Die technischen Geräte zur Fälschung der Urkunden hätten sich alle an einem Ort befunden, zu dem die Angeklagten gemeinsam Zutritt hatten, zunächst eine Adresse in Köln, später in Bergheim.

Gericht_Corona-Hilfen

Insgesamt sechs Angeklagte stehen vor Gericht.

Sie sollen ihre jeweiligen Anträge untereinander abgesprochen und organisiert haben. Die 41-jährige Angeklagte soll dabei im Gegensatz zu ihren vier Verwandten relativ wenige „selbstständige Taten“ verübt haben. Sie bewahrte jedoch die benötigten gefälschten Unterlagen gesammelt auf und habe ihnen eine Ordnerstruktur gegeben.

Bergheim: Auch Corona-Hilfen wurden widerrechtlich bezogen

Zusammen mit einem weiteren 33-jährigen Angeklagten, sollen die Fünf außerdem Anträge auf Corona-Soforthilfen gestellt haben. Dabei hätten sie „wahrheitswidrig“ angegeben, einer selbstständigen oder förderungsfähigen Tätigkeit nachgegangen zu sein. Insgesamt seien dabei Anträge in Höhe von 406.000 Euro gestellt worden sein. Ausgezahlt wurden 148.000 Euro.

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Die Anklageschrift im Falle des Betrugs der Corona-Hilfen wird am nächsten Verhandlungstag verlesen.

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