Warum die Zweiräder so gefährlich sind und was die Polizei dagegen unternimmt.
50 Prozent AnstiegImmer mehr Unfälle mit E-Scootern im Rhein-Erft-Kreis

Die Zahl der Verkehrsunfälle mit E-Scootern ist im Rhein-Erft-Kreis erheblich angestiegen.
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Die Entwicklung ist alarmierend: Die Zahl der Verkehrsunfälle mit E-Scootern ist im Rhein-Erft-Kreis dramatisch angestiegen: Die Polizei verzeichnet eine Zunahme von etwa 50 Prozent. Und bei fast jeden Unfall, an dem eine E-Scooter-Fahrerin oder ein -Fahrer beteiligt ist, gibt es Verletzte. Nicht selten ziehen sich die Verunglückten schwere Kopfverletzungen zu, da auch viele Fahrende auf einen Helm verzichten.
Im Jahr 2024 wurden kreisweit 88 Unfälle mit den elektrischen Rollern von der Behörde bearbeitet. Im vergangenen Jahr waren es bereits 133. Und die Tendenz in den ersten fünf Monaten in diesem Jahr ist weiter ansteigend.
Das Gefährliche an den Zweirädern sind die kleinen Räder, die extreme Wendigkeit in Kombination mit fehlender Knautschzone bei einem Zusammenprall. Eine falsche Lenkbewegung und ein Sturz ist kaum noch zu vermeiden. Das Verletzungsrisiko, wenn man mit einem E-Scooter stürzt, ist sehr hoch.
Das belegen auch die Zahlen der Polizei. Denn von den 88 Verkehrsunfällen im Jahr 2024 waren 72 mit verletzten Personen. Bei den 133 Unfällen in 2025 wurden 123 verletzt. Die Entwicklung setzt sich in den ersten Monaten in diesem Jahr fort, so die Polizei auf Anfrage dieser Zeitung.
Die Polizei reagiert: Die Beamten auf den Streifenwagen sind angehalten, einen verstärkten Blick auf E-Scooter-Fahrer zu werfen, zudem finden ab heute im Rahmen der Roadpol-Kontrollwoche „2-Wheelers Operations“ mehrere Schwerpunktkontrollen im ganzen Kreisgebiet statt.

Fahrer haben auf E-Scootern keine Knautschzone. Schwere Verletzungen sind oftmals die Folge.
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Im Rahmen der Verkehrssicherheitsberatung an den weiterführenden Schulen durch die Beamten der Polizei Rhein-Erft-Kreis werden bei der Zielgruppe ab 14 Jahre die rechtlichen Voraussetzungen und die Gefahren der Nutzung von E-Scootern thematisiert.
Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder ab 14 Jahre E-Scooter-Modelle bis 20 km/h ohne Führerschein fahren darf. Zusätzlich setzen die Beamtinnen und Beamten auch immer wieder den E-Scooter-Simulator ein. Dieser kommt häufig bei Feriencamps oder in Jugendzentren zum Einsatz. Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter nicht.
Für Personen unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promille-Grenze. Bei älteren Fahrern darf die Höchstgrenze von 0,5 Promille Alkohol nicht überschritten werden. Ist ein Radweg vorhanden, gehören E-Scooter-Fahrer dort hin, wenn nicht, auf die Straße. Der Bürgersteig ist eine Tabuzone. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 15 bis 30 Euro.
Pflicht ist eine Versicherungsplakette, also eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die je nach Alter zwischen 20 und 60 Euro kostet. Verboten ist auch, zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren. Wer es trotzdem macht, riskiert ein Verwarngeld ab zehn Euro. Bei einem Unfall zu zweit droht eine Mithaftung, im schlimmsten Fall erlischt der Versicherungsschutz.
Die Polizei rät, sich an die Verkehrsregeln zu halten, das Handy nicht zu nutzen und einen Helm zu tragen. In der Dämmerung rechtzeitig das Licht anzuschalten und reflektierende Kleidung zu tragen. Den Sicherheitsabstand einzuhalten und beim Abbiegen Handzeichen geben. Wichtig sei neben einer defensiven Fahrweise auch immer mit Fehlverhalten anderer Personen zu rechnen, besonders Gefahrenbewusstsein für den toten Winkel entwickeln. Die Polizei appelliert aber auch an die Fahrer von Autos und Lastwagen, genügend Abstand zu E-Scooter-Fahrern zu halten und vor Öffnung der Türen nach hinten zu schauen, um einen Dooring-Unfall zu vermeiden.