Wer der Stadt sein Tier verschweigt, riskiert bis zu 5000 Euro Bußgeld.
Hundesteuer BrühlNachmeldungen sind noch bis Ende des Jahres straffrei möglich

Zwei angeleinte Hunde schauen sich an.
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Die Brühler Stadtverwaltung kündigt verstärkte Kontrollen der Hundehalter an. Insgesamt 2721 Hunde sind derzeit in der Stadt angemeldet, ihre Besitzer zahlen Hundesteuer.
Aus bisherigen Erfahrungen sei jedoch bekannt, dass nicht jeder dieser Pflicht nachkomme, so die Stadt. Wer sich einen Hund anschafft, muss diesen binnen 14 Tagen bei der Stadt melden. „Auf Verlangen sind die Hundehalter dazu verpflichtet, die aktuell gültige Steuermarke den Beauftragten der Stadt Brühl vorzuzeigen“, heißt es weiter.
Steuerertrag fließt in den Brühler Haushalt
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die nicht zweckgebunden ist und somit in den allgemeinen Haushalt der Stadt fließt. Wer seinen Vierbeiner nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Die Höhe des Bußgelds bemisst sich danach, wie lange das Tier schon unangemeldet bei seinem Halter lebt.
Denjenigen, die es bisher versäumt haben, ihren Vierbeiner anzumelden, werde nun die Gelegenheit gegeben, dies nachzuholen. Die Hundesteuer ist dann rückwirkend ab Aufnahme des Tieres zu entrichten. Es wird eine Übergangsfrist bis 31. Dezember Jahres eingeräumt, in der davon abgesehen wird, zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu eröffnen.
Schriftlich oder persönlich nachmelden
Die An- und Abmeldung des Hundes kann schriftlich oder persönlich bei der Abteilung Steuern erfolgen. Die Anmeldeformulare stehen auch online bereit. Rückfragen sind unter 02232/793130 oder per E-Mail möglich.