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Umstieg auf WärmepumpeHausbesitzer aus Brühl soll für abgeklemmten Gasanschluss bezahlen

Lesezeit 4 Minuten
Zu sehen ist Günter Molt, der neben seiner Wärmepumpe steht.

Günter Molt hat eine Wärmepumpe installiert, muss aber weiterhin für den nicht mehr genutzten Gasanschluss bezahlen.

Günter Molt aus Brühl hat eine Wärmepumpe installiert, soll aber weiterhin für den nicht mehr genutzten Gasanschluss bezahlen.

Für Günter Molt klang seine Idee schlüssig. Mit der Anschaffung einer Wärmepumpe, einer Photovoltaik-Anlage und eines Elektroautos wollte er seinen Teil zur Energiewende beitragen und auf lange Sicht den eigenen Geldbeutel schonen. Bei der Installation der 20.000 Euro teuren, zu 35 Prozent geförderten Wärmepumpe, die die alte Gasheizung ersetzte, ging alles glatt, und so kündigte er den Gasanschluss für sein Einfamilienhaus an der Alte Bonnstraße bei den Stadtwerken Brühl als zuständigem Versorger.

„Das war am 28. August 2023. Dazu gab es von den Stadtwerken Brühl eine Endabrechnung“, blickt er zurück. Das Kapitel Gasheizung schien abgeschlossen, doch Anfang März, mehr als anderthalb Jahre später, erreichte ihn unerfreuliche Post. „Rückwirkend von 2022 an verlangten die Stadtwerke von mir eine Vorhaltepauschale von 68 Euro netto pro Jahr oder wahlweise den Rückbau der Gasleitung zum Pauschalpreis von einmalig 1200 Euro“, sagt er. Sein Widerspruch bescherte ihm nur einen Teilerfolg. „Die Forderungen blieben bestehen, lediglich auf die nachträgliche Berechnung der Vorhaltepauschale wurde verzichtet“, erklärt der Brühler.

Bürger fordert transparente Darstellung der Kosten

Seine Recherchen bei der Bundesnetzagentur brachten ihn zu der Erkenntnis, dass die Forderungen prinzipiell möglich sind. Doch das dämpft seinen Ärger nicht. „Dieses Vorgehen kann doch nicht im Sinne einer erfolgreichen Energiewende sein. Man wird zur Kasse gebeten, weil man sich von fossilen Brennstoffen verabschiedet“, echauffiert er sich. Ihm fehlt es auch an einer transparenten Darstellung der Kostenermittlung.

Kunden, die auf eine andere Energieversorgungsart umstellen, hätten in der Regel drei Optionen: die Beibehaltung eines inaktiven Erdgas-Hausanschlusses, die Stilllegung beziehungsweise Trennung des Hausanschlusses und den Rückbau des Hausanschlusses, so die Stadtwerke auf Anfrage dieser Zeitung. Der inaktive Anschluss bleibe betriebsbereit. Für diese Vorhaltung des Anschlusses könne durch den Netzbetreiber eine Instandhaltungspauschale erhoben werden, weil die Überprüfung und Wartung der weiterhin betriebsbereiten Gasleitung jährliche Kosten verursache, so begründen die Stadtwerke ihr Vorgehen, das „der Gefahrenabwehr und der Aufrechterhaltung der Netzsicherheit“ diene.

Bei der Kontrolle handele es sich „um eine reine Außenprüfung, die in der Regel nicht wahrnehmbar ist und keinen Zutritt zum Gebäude erfordert“. Die Instandhaltungspauschale entfalle, sobald eine Nutzung wiederaufgenommen wird oder der Netzanschluss stillgelegt oder zurückgebaut werde.

Molt betont, ihm sei die Variante der Anschlusstrennung gar nicht angeboten worden. „Dabei wäre das meine bevorzugte Wahl. Und zwar gerne kostenlos“, sagt er. Denn alles andere konterkariere das gesellschaftliche Ziel, die Energiewende zu fördern. Seine Entscheidung habe er trotz allem nicht bereut. „Mit der Wärmepumpe brauche ich 3300 Kilowattstunden grünen Strom im Jahr, vorher waren es 14.000 Kilowattstunden Gas.“ Das sei ein klarer Vorteil für die Umwelt.

Zum Vergleich: Beim Gasversorger GVG Rhein-Erft mit Sitz in Hürth ist der Rückbau des Hausanschlusses deutlich günstiger. Nach Angaben von GVG-Sprecherin Petra Schnütgen werden knapp 300 Euro in Rechnung gestellt. „Der Ausbau von Zähler und Regler ist bei der GVG kostenlos“, so Schnütgen. Eine jährliche Pauschale falle dann auch nicht an.

Umfrage der Verbraucherzentrale NRW nimmt das Thema in den Blick

Auch eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW vom März dieses Jahres zeigt, dass Netzbetreiber Stilllegung und Rückbau sehr verschieden handhaben. Das spiegele sich in den möglichen Optionen, die Verbrauchern überhaupt angeboten werden, wider und in den sehr unterschiedlichen Preisen, so die Verbraucherschützer. Stilllegung und Rückbau bieten demnach rund 80 Prozent der Netzbetreiber an. „Werden sie angeboten, so sind sie zu 66 Prozent (Stilllegung) beziehungsweise 60 Prozent (Rückbau) kostenfrei für den Anschlussnehmer. Werden Kosten erhoben, so kostet die Stilllegung durchschnittlich ca. 930 Euro, der Rückbau 1750 Euro“, heißt es in der Auswertung der Befragung.

Die Kosten würden mal an den Gasanschlussnutzer weitergegeben, mal auch auf die Allgemeinheit der Gaskunden umgelegt – und manchmal liegt eine Mischung von beidem vor. Die Verbraucherzentrale NRW fordert daher transparente Informationen und eine gesetzliche Regelung, die den Umgang mit nicht mehr genutzten Gasanschlüssen einheitlich regelt. Nur diese schaffe die nötige Rechtssicherheit, sowohl für Verbraucher als auch für Netzbetreiber.