VorschriftenBlindenhunde müssen nicht draußenbleiben

Günter Matzko ist sehbehindert und kommt mit seinem Blindenhund nicht in alle Geschäfte rein. Er will Aufklärung betreiben.
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Brühl – Wenn Günter Matzko durch die Straßen geht, fühlt er sich sicher. Denn an seiner Seite ist Flatcher, ein Labrador-Golden-Retriever. Der zweieinhalbjährige Hund führt den 60-jährigen Brühler zuverlässig. Zum Supermarkt, zum Bäcker, zum Arzt, einfach nur zum Spazieren um den Block. Günter Matzko ist sehbehindert. Vor dem Gesetz gilt er als blind. Durch eine erblich bedingte Netzhautdegeneration ist sein Sichtfeld von Jugend an extrem eingeschränkt. Der Winkel beträgt gerade einmal fünf Grad. „Man könnte sagen, ich habe einen Tunnelblick“, erklärt Matzko. „Deshalb bin ich auf meinen Blindenführhund angewiesen.“ Flatcher trägt die Aufschrift auf dem Hundegeschirr: „Bitte nicht streicheln, ich arbeite.“
So paradox es auch klingt: Genau Flatcher war es, der ihm kürzlich Probleme machte. Da wollte Matzko in einer Bäckerei Brötchen kaufen. Die Verkäuferin erlaubte ihm nicht, die Räume mit Flatcher zu betreten. „Mit dem Hund dürfen Sie nicht rein“, soll sie gesagt haben. Auch der Hinweis darauf, dass der Hund mit dem Führgeschirr ein Blindenhund sei, habe nichts genutzt. Die Verkäuferin hat auf die Hygienevorschriften hingewiesen.
Die Verkäuferin hat Günter Matzko die Brötchen nach draußen gebracht. Doch sei die Situation mehr als unschön gewesen. Matzko: „Das ist natürlich nicht der Hund schuld gewesen und eigentlich auch nicht die Verkäuferin. Schuld ist ihre Unwissenheit. Deshalb möchte ich aufklären.“ In ein Café in Bad Münstereifel war er auch nicht reingelassen worden. Taxifahrer haben Bedenken, einen Hund zu transportieren. „Dabei kommt man gerade als blinder Mensch nachts von der Haltestelle in Vochem ohne Taxi nicht weit“, sagt Matzko.
Günter Matzko war bis vor zwei Jahren mit dem Blindenstock unterwegs, den er beim Gehen vor sich her pendeln ließ. So ertastet er Gegenstände in seiner Nähe und Hindernisse, die ihn beim Gehen zu Fall bringen könnten. „Ich bin ein eher schneller Mensch“, erzählt der Brühler. „Deshalb habe ich mir einen Blindenführhund angeschafft. Mit dem Stock kommt man nur sehr langsam vorwärts.“
Spezieller Ausweis
Der Hund führt ihn um Hindernisse herum. Wenn Matzko den Befehl „Zebra“ sagt, führt Flatcher ihn zum nächsten Zebrastreifen. „An Bord“ heißt, er soll ihn zum Bordstein führen. Flatcher ist bestens trainiert. Wie jeder Blindenführhund hat er einen speziellen Ausweis, der auf seine besondere Aufgabe hinweist. In Supermärkten, Bäckereien und sonstigen Geschäften, deren Inhaber Bedenken wegen der Hygiene haben, weiß sich Flatcher zu benehmen.
Günter Matzko weiß, dass Inhaber das Hausrecht haben und ihm den Eintritt mit Hund verwehren dürfen. Oftmals sind Hunde aus hygienischen Vorschriften in den Läden verboten – doch Blindenführhunde bilden da eine Ausnahme. „Ich denke, dass viele Sorgen haben, dass das Ärger mit dem Ordnungsamt geben könnte. Dem ist aber nicht so.“ Das hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft festgelegt.