Im Zuge des um acht Jahre vorgezogenen Kohleausstiegs wird deutlich weniger Landmasse wieder hergestellt als ursprünglich geplant.
StrukturwandelElsdorf legt Beschwerde gegen Braunkohlenplan des Landes ein

Der Blick von der Sophienhöhe auf Elsdorf verdeutlicht, dass ein Drittel der Stadtfläche im Tagebau Hambach liegen.
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Die Stadt Elsdorf hat eine Kommunalverfassungsbeschwerde erhoben. Anlass ist die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 Hambach – Abbau und Außenhaldenfläche des Tagebaus Hambach“. Die hatte der Braunkohleausschuss am 14. Juni 2024 beschlossen und das NRW-Wirtschaftsministerium ein halbes Jahr darauf genehmigt.
Die Stadt Elsdorf sieht darin eine Verletzung ihres im Grundgesetz garantierten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung, da ihr hierdurch erhebliche Entwicklungsperspektiven genommen würden, vor allem ohne dafür einen entsprechenden Interessenausgleich zu erhalten.
Auch Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht eingereicht
Durch den auf 2030 vorgezogenen Kohleausstieg war eine Änderung des Braunkohlenplans erforderlich. Entgegen den ursprünglichen Planungen des Abbaugebietes kommt es nun nicht mehr zu einer überwiegenden Wiederherstellung von Landmasse auf dem Elsdorfer Stadtgebiet, sondern es soll ein See gigantischen Ausmaßes entstehen.
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Parallel zur Verfassungsbeschwerde hat die Stadt Elsdorf eine so genannte Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht NRW eingereicht. Ziel ist es auch hier, den Braunkohleplan gerichtlich überprüfen zu lassen und einen verbindlichen, fairen Interessenausgleich für die Stadt Elsdorf zu erreichen. (jtü)
