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Flut 2021 in ErftstadtDarum klagt ein Hochwasser-Betroffener gegen das Land NRW

3 min
Ein Mann steht vor einer grünen Tür.

Thomas Hillebrandt reichte Klage ein.

Thomas Hillebrandt hat sein Haus in Blessem nach dem Abriss neu aufgebaut. Nun könnte er auf Kosten von 110.000 Euro sitzen bleiben.

Über Jahre hat Thomas Hillebrandt sein Haus an der Radmacherstraße in Erftstadt-Blessem saniert. Das Haus sei ein Teil seiner Altersvorsorge, dafür hatte er Kredite aufgenommen. Nur Monate nach der Fertigstellung musste er dann dabei zusehen, wie das Gebäude dem Erdboden gleichgemacht wurde. Eine Folge der verheerenden Flutkatastrophe, die sich kommende Woche zum vierten Mal jährt.

Der Wiederaufbau des Hauses ist abgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2024 sind die beiden Wohnungen in dem Haus wieder vermietet, berichtet er. Mitte 2024 habe er die Endabrechnung mit dem Wiederaufbaufonds, vertreten durch die Bezirksregierung Detmold, getätigt. Dann folgte für ihn eine böse Überraschung. „Es geht um 110.000 Euro. Das ist sehr viel Geld“, so Hillebrandt. Mittlerweile habe er Klage gegen die Bezirksregierung eingereicht. „Ich muss diesen Weg leider gehen.“

Blessem: Haus von Betroffenem musste abgerissen werden

Von 2018 bis 2020 habe der Bonner das Haus in Blessem gegenüber der Kiesgrube aufwendig saniert. Durch die Flut wurde das Haus an der Radmacherstraße mit zwei vermieteten Wohnungen so stark beschädigt, dass es abgerissen werden musste.

Ich habe eine Elementarversicherung
Thomas Hillebrandt, Flutbetroffener

Zum Wiederaufbau hat er auf Basis einer Kostenschätzung seiner Architektin im Februar 2022 Fluthilfe beantragt und gewährt bekommen. Und: „Ich habe eine Elementarversicherung“, sagt Hillebrandt, „damit, so habe ich gedacht, bin auf der sicheren Seite.“ Dies sei im Antrag angegeben gewesen.

Die Wiederaufbaukosten für das Haus hätten das im Vertrag festgelegte Haftungslimit allerdings um mehr als das Doppelte überschritten. So habe ihm die Versicherung die Höhe dieses Haftungslimits ausgezahlt, ohne auf jeden einzelnen Schaden einzugehen. „Ich habe die Versicherungssumme pauschal bekommen, weil der Schaden deutlich höher ist.“

Die Versicherung habe allerdings erst pauschal gezahlt, als klar war, dass das Haus abgerissen werden muss, wie er erläutert. Das stand etwa einen Monat nach der Katastrophe fest. Eine Woche nach der Flut habe er eine Zahlung von 6000 Euro explizit für den Mietausfall erhalten, betont Hillebrandt und zeigt den Beleg.

Zu sehen ist ein Haus, das von einem Bagger abgerissen wird, davor steht ein Mann.

Die Abrissarbeiten am Haus, knapp vier Wochen nach der Flut, im August 2021.

Zu sehen ist ein weißes Haus mit grünen Details an einer Straße.

Das Haus von Thomas Hillebrandt an der Radmacherstraße in Blessem musste abgerissen und neu aufgebaut werden.

Dem Betroffenen zufolge verweigert ihm die Bezirksregierung, seine pauschal gezahlte Versicherungssumme für die Flutschäden zu verwenden, die nicht durch den Wiederaufbaufonds abgedeckt werden. Dazu zählen laut ihm beispielsweise der Mietausfall, der Ersatz von Einbauküchen, oder auch die Wiederherstellung des kontaminierten Grundstücks. Hillebrandt sagt: Genau dafür habe er ja seine Versicherung gehabt und alle diese Punkte seien in seiner Versicherung aufgeführt.

Für ihn ist klar: „Ich stehe da wie jemand, der keine Versicherung hat, obwohl ich jahrelang eingezahlt habe.“ Um die Gesamtkosten für den Wiederaufbau zu begleichen, habe er in Vorleistung treten müssen. Zudem habe er eine Rückzahlung an die Bezirksregierung leisten müssen. 110.000 Euro fehlen ihm nun. „Das ist existenzbedrohend.“

Ministerium: Versicherung habe Leistungen nicht aufgeschlüsselt

Hillebrandt: „Das Land treibt mich leider in diesen Rechtsstreit. Ich will nicht klagen, aber ich muss.“ Sein Anwalt spreche von Rechtswidrigkeit. Er habe alles versucht, sagt der Flutbetroffene, doch die Bezirksregierung Detmold habe sich jedem Dialog verweigert.

Ein Sprecher des Ministeriums teilt auf Anfrage mit: Das Land mache „keine Vorgaben zur Verwendung von Versicherungsleistungen.“ Zum Fall von Thomas Hillebrandt hätte die Versicherung ihre Leistungen nicht aufgeschlüsselt. Es sei ein pauschaler Betrag aufgrund des maximalen Haftungslimits gezahlt worden.

Eine pauschal geleistete Vergleichszahlung sei nach der geltenden Förderrichtlinie und den gesetzlichen Vorgaben anzurechnen. „Herr Hillebrandt hat demnach lediglich solche Ausgaben zu tragen, die weder die Versicherung explizit übernommen hat, noch über die Richtlinie Wiederaufbau förderfähig sind.“

Das sind nach Angaben des Ministeriums knapp 110.000 Euro. Es handele sich um Posten wie Einbauküchen, Gartenanlagen, Zäune, Mietausfälle über sechs Monate et cetera. „Die gesetzlichen Vorgaben und Reglungen, aber auch der Gleichbehandlungsgrundsatz lässt in diesem Einzelfall keine andere Entscheidung zu“, teilt der Sprecher weiter mit.