Drei Jahre muss ein aus Afghanistan Geflüchteter ins Gefängnis. Er hatte Wohncontainer in Frechen angezündet.
Geflüchteter verurteiltDrei Jahre Haft nach Brandstiftung in Frechen

Im September brannte es in einer Flüchtlingsunterkunft in Frechen. Ein Geflüchteter hatte das Feuer gelegt.
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Er wäre lieber wieder in Afghanistan. In Deutschland fühle er sich wie im Fegefeuer. So begründete ein Geflüchteter aus Kabul vor dem Amtsgericht Kerpen, dass er einen Wohncontainer an der Burgstraße in Frechen angezündet hat – eine Straftat, die er schon einmal begangen hatte und für die er sich bereits 2021 vor Gericht verantworten musste. Dieses Mal kam er aber nicht mit einer Bewährungsstrafe davon. Richter Peter Königsfeld verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Haft.
Schwere Brandstiftung lautete der Vorwurf des Staatsanwalts. Der 29 Jahre alte Angeklagte hatte im September 2022 einen Brand in einem Wohncontainer gelegt. Vor dem Amtsgericht gestand er, zunächst seine Matratze, dann die des Zimmernachbarn angezündet zu haben. Die Bilanz: Ein Container wurde stark zerstört, zwei weitere schwer beschädigt. Den Schaden: 130 000 Euro plus weitere 25 000 Euro für das Mobiliar.
Nach mehreren Jahren in Deutschland habe er keinen Bescheid über sein Asylverfahren erhalten
Bereits 2021 fiel der Afghane auf – im Mai legte er einen Brand in seiner Unterkunft in Frechen. Das Amtsgericht verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der 29-Jährige sagte damals, dass er ein schlechtes Gewissen habe. Dieser Satz sei ihm im damaligen Urteil aufgefallen, sagte Königsfeld. „Der Satz hatte Gewicht bei der Urteilsfindung.“
Auch die Tat 2021 begründete der Angeklagte mit seiner schwierigen Situation. Selbst nach mehreren Jahren Aufenthalt habe er noch keinen Bescheid über sein Asylverfahren erhalten.
Auch dieses Mal führte er diese Begründung an. Seit 2017 sei er nun in Deutschland – und seitdem könne er hier kein normales Leben führen. Der Duldungsstatus des Angeklagten war bis zum 20. Oktober 2022 befristet. Sein Asylantrag wurde danach abgelehnt. Vergangenes Jahr bat er das Ausländeramt auch darum, wieder nach Afghanistan gebracht zu werden. Weil er aber keinen Ausweis hat, kann das Amt ihn nicht zurückschicken.
Gutachter bescheinigt ihm eine „depressive Anpassungsstörung“
Schon 2015 hatte der Mann seine Heimatstadt Kabul verlassen. Über Dortmund und Hamburg reiste er zunächst nach Schweden und beantragte dort erfolglos Asyl. Zwei Jahre später kam er deshalb zurück nach Deutschland, um hier einen Asylantrag zu stellen.
Ein psychologisches Gutachten bescheinigt dem 29-Jährigen eine „depressive Anpassungsstörung“, aber volle Schuldfähigkeit. Dem Psychologen sagte er, dass er eine schöne Kindheit in Afghanistan gehabt habe. Er komme aus einer wohlhabenden Familie, habe Abitur gemacht und ein Studium begonnen. Auf die Frage des Richters, warum er das Land trotz seiner guten Situation verlassen habe, antwortete er: „Wegen der Liebe zum Alkohol“. Er bezeichnete das später aber als Scherz. Königsfeld ermahnte ihn.
Mit der damaligen Einschätzung lagen wir leider falsch
Auch beim Staatsanwalt kam der vermeintliche Scherz nicht gut an. Er forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Königsfeld urteilte milder: Er verhängte drei Jahre Haft. Als strafmindernd wertete der Richter, dass der 29-Jährige kein Menschenleben gefährden wollte.
Der Angeklagte befinde sich zwar in einer schwierigen Situation, sagte Königsfeld. „Aber die teilt er sich mit vielen anderen Menschen, die sich zu einem großen Prozentsatz an die hier geltenden Regeln halten.“ Der Angeklagte hingegen aber drohe, wenn die Dinge nicht nach seinen Vorstellungen liefen. „Dass er jetzt zum zweiten Mal wegen Brandstiftung vor Gericht steht, ist ein trauriger Fall. Auch für das Gericht ist es enttäuschend. Mit der damaligen Einschätzung lagen wir leider falsch.“
Der Angeklagte muss nicht nur die nun verhängte Haftstrafe antreten. Weil er gegen die Bewährungsauflagen von 2021 verstoßen hat, drohen ihm einige Monate mehr im Gefängnis.