Ein 21-Jähriger war wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das will er nicht hinnehmen.
Kind und Schulbegleiter starbenAnwalt des Hürther Unfallfahrers legt Revision ein

Der Unfall von Hürth im Juni 2025 mit zwei Toten wird möglicherweise neu aufgerollt.
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Wenige Stunden vor Ablauf der einwöchigen Frist hat der Anwalt des Hürther Unfallfahrers (21) am Freitag (17. Juli) Revision gegen das Urteil des Landgerichts Köln eingelegt. Dies teilte eine Gerichtssprecherin am Montag (20. Juli) auf Anfrage dieser Redaktion mit.
Die 27. Große Strafkammer hatte den 21-Jährigen, der im Juni 2025 in eine Schülergruppe in Hürth gefahren war, zu vier Jahren und sechs Monaten Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Zwei Menschen waren gestorben, die zehnjährige Schülerin Avin Vala und Schulbegleiter Luis Paulo Jochim (25).
Hürth: Der Bundesgerichtshof wird das Urteil auf Rechtsfehler prüfen
Das Gericht hatte den Fahrer unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gesprochen. In die Strafe wurden zuvor verhängte Bewährungsstrafen des Amtsgerichts Brühl einbezogen. Zudem wurde ihm ein Fahrverbot von vier Jahren auferlegt. Der Hürther muss den Hinterbliebenen der beiden Opferfamilien insgesamt 195.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Der Bundesgerichtshof wird das Urteil der 27. Großen Strafkammer nun auf Rechtsfehler prüfen, ohne neue Beweise aufzunehmen. So lange diese Prüfung läuft, ist das Urteil nicht rechtskräftig, und der 21-jährige Unfallfahrer muss die Haftstrafe nicht antreten.

Das Landgericht Köln hat den 21-Jährigen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
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Der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Schorn hatte in der Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass auch eine höhere Strafe für den 21-Jährigen möglich gewesen wäre. So habe die Kammer eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung oder gar wegen Mordes in Betracht gezogen. Auf Grundlage der Indizien und des Unfallhergangs habe man nicht ausschließen können, dass er billigend in Kauf genommen habe, dass Menschen zu Schaden kommen könnten. Letzten Endes sei es jedoch nicht gelungen, den Vorsatz lückenlos nachzuweisen.
Schorn sagte auch, für ihn sei es der emotionalste und menschlichste Prozess in seiner Laufbahn als Richter gewesen. Nicht selten hätten er und seine drei Mit-Richter Tränen in den Augen gehabt.
Im Gespräch mit dieser Redaktion hatten die Eltern des getöteten Schulbegleiters, Lilian und Marcus Jochim, die Hoffnung geäußert, dass sie durch den Schuldspruch der Kölner Richter einen Schlussstrich unter die juristische Aufarbeitung des Unfalls ziehen können, durch den ihrem Sohn Luis Paulo und Avin das Leben genommen worden war.
Nun wird der Prozess möglicherweise neu aufgerollt.