Quiz im ErstenHürther Paar greift bei Pilawa nach dem großen Geld

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Erdal Yegin aus Hürth hat schon Erfahrung als Gast in Fernsehshows. Jetzt tritt er zusammen mit seiner Frau Nihal an.

Erdal Yegin aus Hürth hat schon Erfahrung als Gast in Fernsehshows. Jetzt tritt er zusammen mit seiner Frau Nihal an.

Hürth – Das Ehepaar Erdal und Nihal Yegin aus Hürth hat am Montag, 4. Januar, einen großen Auftritt im Fernsehen. Die beiden Eheleute sind Kandidaten in der Sendung „Das Quiz mit Jörg Pilawa“, die ab 16.10 Uhr in der ARD ausgestrahlt wird.

In der Presseankündigung ist von einem „türkisch-kölschen Ehepaar“ die Rede. Erdal Yegin (48) ist in Bensberg geboren und als IT-Techniker tätig. Seine Frau Nihal ist 45 Jahre alt, in Ankara geboren und hat Betriebswirtschaft studiert.

Kennengelernt in der Disco

Die beiden sind seit 2004 verheiratet. Erdal Yegin kann bereits auf einige TV-Erfahrungen verweisen. So stellte der leidenschaftliche Hobbykoch bereits in der „Küchenschlacht“ beim ZDF sein Können unter Beweis. Zudem war er schon als Kandidat in verschiedenen Quizsendungen erfolgreich. Das sind sicher keine schlechten Voraussetzungen für die Rateshow mit Jörg Pilawa.

Dort haben die beiden die Chance, viel Geld zu bekommen. Soviel wird in der Pressemitteilung bereits verraten: „Das humorvolle, herzliche Ehepaar ergänzte sich in der Sendung perfekt.“ Erdal Yegin ist außerdem dreifacher NRW-Meister im Boxen. Dem Boxsport geht er im Verein nach, beim Club SC Colonia. Seine Frau hat er in einer Disco kennengelernt. Dabei hatte Nihal Yegin sich geschworen, sich niemals in einer Discothek ansprechen zu lassen . Doch nun ist sie schon seit 1998 mit ihrem jetzigen Ehemann zusammen. Beide schwärmen von ihrer Hochzeit: 1500 Gäste waren zu dem rauschenden Fest eingeladen.

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Spannend wird, ob der Auftritt in der Quizshow genauso großartig wird. Mitmachen können dort Kandidatenpaare, die verliebt, verlobt, verheiratet sind oder sonst wie in einer Beziehung zueinanderstehen. Die Kandidaten werden immer abwechselnd befragt, der Partner kann ein Veto einlegen.

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