Vor dem Amtsgericht soll der Angeklagte seinen Bekannten mit einem Messer verletzt haben. Zuvor hatte man sich um Triviales gestritten.
Auf Instagram entfolgtMesserstecherei in Kerpen wegen Streit um Soziale Medien

Die Auseinandersetzung fand vor dem Kerpener Amtsgericht statt. (Archivfoto).
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Man möchte es kaum glauben: Auslöser einer Messerstecherei vor dem Kerpener Amtsgericht am 19. Mai 2025 waren womöglich, so berichtete der Geschädigte beim Prozessauftakt, Aktivitäten der beiden Beteiligten auf dem sozialen Netzwerk Instagram. Der Geschädigte sei dem Profil des Angeklagten entfolgt, darüber hätten sie sich gestritten, als sie sich zufällig bei einem Gerichtstermin in Kerpen wiedertrafen. Nachdem man die beiden gebeten habe, das Gerichtsgebäude zu verlassen, hätten sie den Streit vor dem Parkplatz fortgesetzt. Dort soll es zu Beleidigungen und zu vier Messerschnitten gekommen sein, wovon einer den Geschädigten in die Brust traf.
Angeklagter und Geschädigter trafen sich nun erneut vor Gericht. Die Anklage: Körperlichen Misshandlung mit einem gefährlichen Werkzeug. Groll hegten die beiden Männer, wie sie berichteten, nicht mehr füreinander. Beide berichteten, in derselben Stadt im Iran gelebt zu haben und seit langer Zeit befreundet zu sein. 5000 Euro habe der Angeklagte, der laut eigenen Angaben im Sicherheitsgewerbe arbeitet, dem Geschädigten bereits in Form eines Täter-Opfer-Ausgleichs überwiesen. Sie seien wieder befreundet, es herrsche kein böses Blut. Weiterhin äußerte der Geschädigte den Wunsch, aus seiner Sicht sei eine Bestrafung des Angeklagten gar nicht notwendig.
Kerpen: Prozess wird im Oktober fortgesetzt
Was kurz vor der Tat geschah, die zu dem Prozess führte, konnte am ersten Verhandlungstag nicht geklärt werden. Beide Beteiligten hätten sich in Begleitung von Bekannten befunden, man habe eigentlich mit den jeweiligen Fahrzeugen vom Parkplatz fahren wollen. Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt ausrichten, der Geschädigte, ein heute 43-Jähriger, sei auf ihn zugerannt. Daraufhin habe er in Panik nach einem Messer im Auto gegriffen und dieses schützend vor sich gehalten. Der Geschädigte habe ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen, daraufhin habe er nichts mehr sehen können und habe wild mit dem Messer herumgefuchtelt. Dabei habe er sein Gegenüber an der Brust verletzt.
Der Geschädigte hingegen ergänzte noch, der Begleiter des Angeklagten habe ihn festgehalten, nachdem er den Angeklagten geschlagen habe. Dann erst habe der ihn mit dem Messer verletzt.
Mit den Aussagen der beiden Männer deckte sich auch ein Bericht aus der Gerichtsmedizin. Dieser zeigte, dass es sich bei der Wunde des Geschädigten um eine waagerechte Schnittverletzung und nicht um einen Stich handelte.
Der Prozess hatte bereits vor rund einem halben Jahr holprig gestartet und musste neu aufgerollt werden. Der Grund dafür war, dass man eine Übersetzerin engagiert hatte, die den Dialekt des Geschädigten nicht sprach. Beim erneuten Anlauf funktionierte die Translation jedoch einwandfrei mit einem neuen Dolmetscher.
Da ein Zeuge nicht vor dem Amtsgericht erschien, muss der Prozess fortgesetzt werden. Der nächste Termin ist der Donnerstag, 8. Oktober, um 9 Uhr.
