Nach Urteil des OVGAbwassergebühren in Kerpen und Bergheim sinken, Grundsteuern steigen

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Eine Abwasser-Probe in einem durchsichtigen Behälter ist zu sehen.

Eine Abwasser-Probe (Symbolbild). Die Abwassergebühren sollen in Bergheim und Kerpen sinken.

Grund für die neuen Regelungen ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum kalkulatorischen Zins. Für die Bürgerinnen und Bürger soll es aber keine finanzielle Mehrbelastung geben. 

Die Abwassergebühren in Kerpen und Bergheim werden im kommenden Jahr sinken – Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, nach dem die Kommunen den sogenannten kalkulatorischen Zins senken müssen. Die Zinsen gibt es eigentlich nicht, sie geben an, was eine Stadt erwirtschaftet hätte, wenn sie ihr Eigenkapital nicht zum Beispiel ins Kanalnetz gesteckt, sondern am freien Markt investiert hätte. Und dieser Zins, befand das OVG, war zu hoch angesetzt.

SPD kritisiert im Finanzausschuss Vorgehen der Stadt Bergheim

Der Gebührenhaushalt schrumpft nun, und demnach auch die Gebühren selbst. Die fehlenden Einnahmen kompensieren beide Kommunen durch die Erhöhung der Grundsteuern. In Bergheim sollen Senkung und Erhöhung in der Summe möglichst ohne Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger bleiben. Die Stadt Bergheim hat an einem Vier-Personen-Musterhaushalt vorgerechnet, dass die Mehrbelastung im Jahr 2023 bei 14,20 Euro liegen wird. Einberechnet sind die Grundsteuererhöhungen sowie Steigerungen bei der Müllgebühr sowie bei Straßenreinigung und Winterdienst.

Von der SPD gab es im Finanzausschuss Kritik an dem Vorgehen. „Die Menschen haben schon genug mit Belastungen zu kämpfen“, sagte Fraktionsvorsitzender Franz Schallenberg. Wenn das OVG die Kommunen zu Gebührensenkungen zwinge, dürfe sich die Stadt nicht das Geld einfach an anderer Stelle zurückholen, sondern müsse an einer ernsthaften Entlastung der Bürgerinnen und Bürger arbeiten. Die SPD stimmte im Ausschuss gegen die Erhöhung der Hebesätze. „Eine Erhöhung um 26 Prozent, um Defizite aufzufangen, ist unverhältnismäßig.“

Diskussionslos nahmen die Mitglieder des Kerpener Finanzausschusses die Erhöhung der Grundsteuer zur Kenntnis. Drei Ausschussmitglieder – jeweils ein Fraktionsmitglied der AfD, der FDP und der Linken – lehnten die Erhöhung ab. Die Mehrheit stimmte aber dafür, die Kolpingstadt erhöht also den Hebesatz bei der Grundsteuer B um 2,6 Prozent. Laut Verwaltung soll das jährlich 500.000 Euro in die Kassen der Stadt spülen.

Die Kolpingstadt will eine Mehrbelastung der Bürger aber vermeiden. Die höhere Grundsteuer B soll lediglich die verlorenen Einnahmen bei den Abwassergebühren ausgleichen. Für beide Seiten – städtischer Haushalt und gebührenpflichtige Bürger – ändere sich nichts an der Gesamtsumme, teilt die Verwaltung mit. Das heißt aber auch: Steigende Kosten, die im nächsten Haushaltsjahr drohen, gleicht die Erhöhung nicht aus. „Mit ihr wird lediglich vermieden, dass das strukturelle Defizit im städtischen Haushalt weiter anwächst. Es wird nicht verkleinert.“

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