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Streit über Räumung des Hambacher ForstsDarum zieht Kerpen jetzt vor Gericht

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Räumung Hambacher Forst 021018

Polizisten räumen im Oktober 2018 den Hambacher Forst.

Köln/Kerpen – Der Streit über die Räumung der Baumhäuser 2018 im Hambacher Forst geht in die nächste juristische Runde. Anfang September hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Räumung rechtswidrig gewesen sei. Der Brandschutz sei nur vorgeschoben gewesen, so die Begründung. Das Gericht hatte einer Klage eines Waldbesetzers Recht gegeben.

Gegen diese Entscheidung hat die Stadt Kerpen nun einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Sollte diesem stattgegeben werden, muss das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster neu entscheiden. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist derzeit offen, wann die Entscheidung fällt.

Nach Ansicht der ersten Instanz hatte die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Hambacher Forst gedient.

Landesregierung wies Kerpen an, Baumhäuser zu räumen

Die Linken hatten gefordert, dass die Stadt auf Rechtsmittel verzichten solle. Ihr Ansehen in der Sache sei schon genug beschädigt. Auch der Rat sollte einbezogen werden. Doch dieser tagt erst wieder Ende Oktober, die Frist für die Beantragung einer Berufung wäre bis dahin abgelaufen. Deshalb sei der Hauptausschuss nun damit befasst worden, berichtet Roy Labisch aus dem Bürgermeisterbüro.

Eine Ein-Stimmen-Mehrheit aus CDU, BBK und AfD habe dabei gegen die Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken den Antrag der Linken abgelehnt. Dabei sei argumentiert worden, die Stadt müsse in Berufung gehen, um bei eventuellen Schadensersatzklagen von Waldbesetzern Rechtssicherheit zu haben.

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Wie Labisch weiter berichtet, habe die Stadtverwaltung in der Sache auch Kontakt zum Land gehabt, welches die Stadt gegen deren Willen zur Räumung angewiesen hatte. In der Folge kam es im September 2018 mit Unterstützung eines massiven Polizeiaufgebots aus ganz Deutschland zur Räumung des Hambacher Forsts. Es sei aber nicht so, dass der Antrag auf Berufung auf Druck des Landes erfolge, betonte Labisch. Es sei eine „eigenständige Entscheidung“ der Stadt.

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