Kommentar zum Hambacher ForstDie Blamage für die NRW-Landesregierung ist perfekt

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Räumung Hambacher Forst 2018

Polizisten räumen 2018 den Hambacher Forst.

  • Die Räumung des Hambacher Forsts im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen war rechtswidrig.
  • Zu diesem Urteil ist jetzt das Verwaltungsgericht Köln gekommen.
  • Unser Autor findet: Nach dem Urteil ist die Blamage für die NRW-Landesregierung perfekt.

Die Blamage für die NRW-Landesregierung ist perfekt: Der größte Polizeieinsatz in der Geschichte des Landes, bei dem im Spätsommer 2018 Tausende Beamte über Wochen mehr als 80 Baumhäuser im Hambacher Forst beseitigt hatten, bei dem ein Blogger ums Leben kam, es zahlreiche Verletzte gab und Kosten in Millionenhöhe entstanden, war rechtswidrig. Das urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Köln.

Bereits früh waren damals Zweifel an der Begründung aufgekommen, mit der das nordrhein-westfälische Bauministerium die zuständige, aber unwillige Stadt Kerpen angewiesen hatte, den Forst zu räumen. Es wurde seitens des Landes mit Baurecht argumentiert, der Brandschutz in den Baumhäusern sei nicht ausreichend. Diese Argumente seien „vorgeschoben“, urteilt nun das Gericht. Der eigentliche Grund sei ein anderer gewesen: die Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst.

Hambacher Forst: Vorgehen der Landesregierung war skandalös

Bauministerin Ina Scharrenbach und Innenminister Herbert Reul haben immer bestritten, dass die Räumung dem Zweck diente, RWE die Möglichkeit zum Abbaggern des Waldes zu geben. Dass es dazu trotz Räumung nie kam, weil ein Gericht einen Rodungsstopp verfügte, war für die Beteiligten ebenso bereits ein Debakel wie die Tatsache, dass Monate später schon wieder Dutzende Baumhäuser im Forst entstanden waren.

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Dass nun ein Gericht zum Urteil kommt, man habe versucht, sich das Recht so zu biegen, damit es passt, ist für die verantwortlichen Minister und für die Landesregierung mehr als das: Es ist skandalös.

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