Eine Verurteilung in Düsseldorf hat den Algerier nicht von einer weiteren Straftat abgehalten. Er bedrohte einen 72-Jährigen.
Mann (45) muss nun in HaftDrei Tage vor Raub in Pulheim auf Bewährung verurteilt

Das Kölner Landgericht
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Zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis wegen besonders schweren Raubes und versuchten Diebstahls hat das Landgericht einen 45-jährigen Algerier verurteilt. Der suchtkranke Mann hatte am 1. November 2025 in Pulheim-Geyen einen Dorfbewohner, der gegen Mittag seinen Hund entlang der Manstedtener Straße ausführte, mit einer Nagelschere und einer Nagelfeile bedroht, um die Herausgabe von Geld zu erzwingen.
Nach eigenen Angaben war der Angeklagte in Pulheim gestrandet, als er versuchte, von Düsseldorf nach Spanien zu reisen, nachdem er telefonisch durch die Betreuungsperson seiner beiden Söhne erfahren haben will, dass seine dort lebende Ehefrau gestorben sei. Er selbst sei einige Monate zuvor für Schwarzarbeit auf Baustellen und angeblich günstig zu beschaffende Drogen nach Deutschland gekommen. Nur drei Tage vor dem Überfall in Geyen hatte ein Gericht in Düsseldorf den Mann wegen Diebstahl zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Pulheim: Opfer nahm die Entschuldigung des Täters an
In Geyen verlangte der Räuber auf Französisch 20 Euro von dem damals 72-jährigen Geschädigten. Dem Zufallsopfer gelang es, dem Angreifer die vorgehaltene Nagelschere abzunehmen und in ein Feld zu werfen. Der Angreifer nahm daraufhin eine Nagelfeile aus seinem Reiserucksack und setzte die Bedrohung fort. Schließlich schaffte es der Spaziergänger, einen Radfahrer und einen Autofahrer auf seine Zwangslage aufmerksam zu machen. Bevor die herbeigerufene Polizei eintraf, konnte sich der 45-Jährige der Fixierung durch den Autofahrer entwinden und fliehen.
Später wurde er bei einem Einbruchsversuch in ein Auto geschnappt. Vor dem Überfall hatte der Täter einen E-Roller aus einer Garage entwendet. Da kein Sachschaden entstand und der E-Roller an den rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden konnte, blieb es bei einem Diebstahlversuch. Der überfallene Geyener kam mit geringfügigen Verletzungen und dem Schrecken davon. Die Entschuldigung des Täters nahm er an.
