Die Plädoyers wurden gehalten, das Urteil wird für Donnerstag, 5. Februar, erwartet.
LandgerichtProzess gegen den Mann, der in Pulheim-Stommeln auf einen Geschäftspartner schoss

Die Mordkommission Köln war am Tatort in Pulheim-Stommeln. Nun läuft der Prozeß.
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Wird die 5. Große Strafkammer am Landgericht den Vorwurf des versuchten Heimtücke-Mordes gegen den 58-jährigen Rommerskirchener aufrechterhalten, der am 6. Mai 2025 in Pulheim auf einen früheren Geschäftspartner schoss? Gestern (30. Januar) wurden die Plädoyers gehalten, das Urteil soll am Donnerstag, 5. Februar, gesprochen werden.
Der Staatsanwaltschaft waren im Laufe des Prozesses erhebliche Zweifel an der eigenen Anklage gekommen. Sie wertete die verbliebene letzte Patrone im Revolver als Indiz für einen Rücktritt vom Tötungsvorsatz. Blieb die gefährliche Körperverletzung: Der Rommerskirchener habe billigend in Kauf genommen, dass die drei abgefeuerten Schüsse den Kontrahenten tödlich hätten verletzen können. Tatsächlich erlitt der Mann, dem der Angeklagte an seinem Haus in Pulheim aufgelauert hatte, einen Streifschuss.
Zehn Jahre Haft gefordert
Die Annahme, dass die letzte verbliebene Patrone in der Tatwaffe ein überzeugender Hinweis auf den Rücktritt von der Tötungsabsicht ist, wollte der Anwalt des Geschädigten nicht gelten lassen. Er stützte sich auf ein ballistisches Gutachten des Landeskriminalamtes, wonach Kleinkaliber-Revolver Modell Bulldog häufig Zündhemmungen haben, und forderte zehn Jahre hinter Gittern.
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Das hohe Strafmaß begründete er mit der Traumatisierung des Opfers, dem Tatmotiv Hass und den narzisstischen Zügen in der Persönlichkeit des Angeklagten. Forensischen Gutachten zufolge ist der nicht vorbestrafte Mann voll schuldfähig und überdurchschnittlich intelligent, neigt aber dazu, anderen die Schuld für eigenes Scheitern in die Schuhe zu schieben.
Verteidiger Ingo Lindemann knüpfte an das Plädoyer der Staatsanwältin an. Er räumte die Planung der Tat am 6. Mai wie auch den bedingten Tötungsvorsatz ein. Ein konkretes Strafmaß forderte Lindemann nicht, es soll aber deutlich unter zehn Jahren liegen.
Pulheim: Jahrelanger Streit um ein Grundstück in Bedburg
Der Anschlag auf den Pulheimer, der früher sogar ein Freund gewesen sein soll, ist die letzte Eskalationsstufe eines jahrelangen Streits um ein Grundstück in Bedburg. Während der Angeklagte glauben wollte, er habe einen Darlehensvertrag geschlossen und das Grundstück zur Sicherheit übereignet, handelte es sich rechtlich um einen Kaufvertrag mit vorrangiger Rückkaufoption.
Im Gegenzug übergab der Geschädigte 65.000 Euro an den Angeklagten, dem Zwangsräumung wegen Steuerschulden drohte. Das Grundstück durfte der Sammler alter Maschinen und Autos bis zur Kündigung 2019 weiter nutzen. Eine spätere Räumungsklage akzeptierte er nicht. Nachdem ihm Anfang 2024 die Nutzung endgültig untersagt wurde, soll er sich in Wut hineingesteigert haben. Einen „gewerbsmäßigen Betrüger“ nannte der 58-Jährige den Geschädigten noch vor Gericht.


