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Ausnahmeregelung in SichtSaatkrähen könnten von Standort in Pulheim vertrieben werden

Lesezeit 2 Minuten
Sonnensegel auf einem Kita-Gelände.

Mit Sonnensegeln versucht die Verwaltung, das Gelände der Kita „Kleine Strolche“ zu schützen.

Da vermehrt tote Tiere auf dem Gelände einer gefunden worden seien, machten sich Eltern Sorgen um die Gesundheit ihrer Kinder.

Es war eine lange Aussprache. Die Fraktionen im Umweltausschuss hatten Redebedarf. Aber auch im Publikum war das Bedürfnis groß, über die Probleme zu sprechen, die eine Kolonie Saatkrähen in der Brutzeit von Februar bis Juni auf dem Gelände der GGS Sinthern/Geyen, der Kita „Kleine Strolche“ und in der Wohnsiedlung am Fasanenweg verursacht hat.

Pulheim: Politik und Verwaltung nehmen Bedenken ernst

Eltern berichteten beispielsweise vom Kot der Tiere, die in großen Schwärmen über das Schul- und das Kitagelände geflogen seien und Sitzgelegenheiten, Spielgeräte und Gehwege verschmutzt hätten. Da vermehrt tote Tiere auf dem Schulgelände gefunden worden seien, machten sich Eltern Sorgen um die Gesundheit ihrer Kinder. Auch der von den streng geschützten Saatkrähen verursachte Lärm kam zur Sprache.

Verwaltung und Politik nehmen die Bedenken von Eltern und Anwohnern ernst, sie hatten sich noch einmal intensiv mit der Kolonie beschäftigt, die in den vergangenen Jahren stetig gewachsen ist. In einem ausführlichen Beschlussvorschlag beleuchtet das Fachamt im Rathaus die Problematik und macht deutlich, dass es „die eine Lösung“ nicht gibt.

Pulheim: Votum nach Sitzungsunterbrechung

Die Fraktionen haben einige Vorschläge gemacht. Die Grünen hatten angeregt zu prüfen, ob es Zuschüsse für den Einbau von Lärmschutzfenstern gibt. Um zu erreichen, dass sich die Saatkrähen in weniger störenden Gegenden niederlassen, hatte der Bürgerverein Pulheim (BVP) vorgeschlagen, künstliche Bäume im Freiland zu installieren, die Verwaltung möge dies prüfen.

Nach einer Sitzungsunterbrechung einigten sich die Fraktionen auf zahlreiche Vorschläge. Die Verwaltung soll ein Lärm- und ein aktuelles Hygienegutachten und gegebenenfalls weitere Expertisen einholen, die die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises für das Vergrämen (Vertreiben) der Saatkrähen benötigt. 2023 hatte die Verwaltung dem Umweltausschuss vorgeschlagen, eine solche Ausnahmeregelung zu beantragen, gefolgt war er dem Vorschlag allerdings nicht.

Weiterhin soll die Verwaltung prüfen, welche Flächen zur Anpflanzung neuer Baumgruppen zur Verfügung stehen und ob diese Flächen als Alternativen für eine Vergrämung geeignet und welche begleitenden Maßnahmen zur Linderung der aktuellen Belastung möglich sind. In den Katalog eingeflossen, sind auch diese Vorschläge von CDU, FDP und WfP. Die Verwaltung soll ein Konzept erarbeiten, um eine weitere Verschmutzung des Schulgebäudes, des Spielplatzes und der Kita durch den Kot der Saatkrähen zu verhindern.

Auf mehrfache schriftliche Anfrage dieser Redaktion teilte ein Sprecher des Rhein-Erft-Kreises mit, dass eine von Fachleuten durchgeführte Vergrämung die einzige Möglichkeit sei, um die Population zu reduzieren und die Vögel langfristig von den betroffenen Schul- und Kitageländen fernzuhalten. Die Untere Artenschutzbehörde werde das Vergrämen genehmigen.