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E-Scooter in Rhein-Erft„Wir halten regelmäßig Fahrer an, die alkoholisiert sind“

4 min
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Wie hier auf der Trasse der Straßenbahn in der Frechener Fußgängerzone  bringen E-Scooter-Fahrer häufig sich und andere in Gefahr. 

Rhein-Erft-Kreis – Sie sehen aus wie Spielzeuge für Erwachsene, und manche gehen damit genauso um: Wer an Kreuzungen oder auf Plätzen eine größere Anhäufung von E-Scootern sieht, fühlt sich unweigerlich an den Anblick eines Kinderzimmers erinnert – von Ordnung keine Spur, die Batterie betriebenen Roller liegen kreuz und quer verstreut.

Auch dieser Umstand hat beispielsweise die Stadt Brühl veranlasst, die Flut der angesagten Fortbewegungsmittel einzudämmen; sie kassiert seit diesem Jahr von den Betreibern 50 Euro pro Jahr und hat feste Orte festgeschrieben, wo die E-Scooter abgestellt werden dürfen. Folge: Mehrere Anbieter haben sich zurückgezogen.

Rhein-Erft-Kreis: Menschen kaufen sich eigene E-Scooter

Die Polizei spürt von dieser Verknappung des Leihangebots nichts – vermutlich auch, weil sich viele, nicht nur jüngere Leute im Rhein-Erft-Kreis, einen eigenen Flitzer auf zwei Rädern zugelegt haben. Die Zahl der Verstöße durch E-Scooter-Fahrer sind unverändert hoch. Erst vor wenigen Tagen endete für drei von ihnen in Wesseling und Hürth die Fahrt abrupt, sie durften nicht weiterfahren. An zwei Rollern befand sich kein Versicherungskennzeichen, bei dem dritten war es Anfang März abgelaufen.

Ihre Fahrer (15, 25 und 35 Jahre alt) gaben an, dass sie nicht gewusst hätten, dass ihr Fahrzeug versichert werden muss beziehungsweise dass ein neues Kennzeichen erforderlich ist: nämlich ein grünes statt bisher ein blaues. Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.

Rhein-Erft-Polizei: Fahrer ahnungslos?

Polizeisprecher Thomas Held wundert sich immer wieder darüber, wie ahnungslos E-Scooter-Fahrer sind – oder dass sie vorgeben, sie wüssten nichts von den Bestimmungen, die das Fahren eines solchen Rollers mit sich bringt: „Tatsächlich ist vielen nicht klar, dass ein solches Elektrokleinstfahrzeug wegen seines elektrischen Antriebsmotors außerdem als Kraftfahrzeug eingestuft wird. Und das ist bei einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 20 ja auch nicht verwunderlich.“

Die wichtigsten Regeln

Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.Der E-Roller darf nur allein genutzt werden.Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal.Elektro-Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht.Helm und Führerschein sind nicht vorgeschrieben.E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und auf Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, dürfen E-Scooter-Fahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen Flitzer verboten. (jtü)

Diese Geschwindigkeit, gepaart mit Leichtsinn oder Unsicherheit, führt regelmäßig zu Unfällen. Registrierte die Polizei im Jahr 2020 nur 20 Unfälle mit E-Scootern, waren es im vorigen Jahr bereits 30. Und in den ersten vier Monaten dieses Jahres kam es auch schon zu zehn Unfällen mit E-Rollern. „Das dürfte in den kommenden Monaten bei gutem Wetter noch zunehmen“, fürchtet Held.

Unfälle im Rhein-Erft-Kreis steigen

Da keine Helmpflicht besteht, können Unfälle schwerwiegende Folgen haben. Vor zwei Jahren wurden drei schwer verletzte E-Scooter-Fahrer im Krankenhaus behandelt. Als schwer verletzt gilt in der Polizeistatistik jemand, der mindestens 24 Stunden in der Klinik bleiben muss. 2021 traf dies aus zwei Fahrer zu, in diesem Jahr bislang auf einen. Besorgniserregend ist die Entwicklung bei den Leichtverletzten: Von 2020 auf 2021 stiegt deren Zahl von zehn auf 30. In diesem Jahr sind es auch schon wieder zehn.

Die häufigsten Unfallursachen: Die Vorfahrt wird missachtet. Auch beim Einfädeln in den fließenden Verkehr oder beim Abbiegen mangelt es den Rollerfahrern an Aufmerksamkeit. Was dem Polizeisprecher ebenfalls auffällt: Häufig stoppen seine Kollegen E-Scooter, mit denen zwei Personen unterwegs sind. Zulässig ist aber nur eine.

ADAC beobachtet Regelverstöße

Auch der ADAC beobachtet die lässige Auslegung der Straßenverkehrsordnung durch E-Scooter-Fahrer mit Sorge. Bei Stichproben stellte er bei 25 Prozent der 4000 gesichteten E-Scooter-Fahrten Regelverstöße fest. Zudem: Das Potenzial für Fehlverhalten sei in den Abendstunden nochmals erhöht. Am Tag führen die meisten Scooter aber auf dem Radweg oder, wo nötig, auf der Straße. Aber jeder fünfte war etwa regelwidrig in der Fußgängerzone unterwegs, auf dem Gehweg oder in die falsche Fahrtrichtung.

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Thomas Held weist auf ein weiteres, möglicherweise folgenreicheres Problem hin: „Wir halten regelmäßig Fahrer an, die alkoholisiert sind oder bei denen wir feststellen, dass sie harte Drogen konsumiert haben.“ Und das nicht nur in den Abendstunden. Er appelliert: „Wer von einer Feier kommt und nicht mehr fahrtüchtig ist, sollte den E-Scooter stehen lassen – wie es auch Autofahrer tun sollten.“ Weil ein E-Scooter eben kein Spielzeug ist.