Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Stadt Bergheim warnt vor der Einführung einer Extremismusklausel. Sie war von Grünen ins Spiel gebracht worden.
Extremismusklausel unzulässigRhein-Erft-Städte müssen AfD laut Jurist gleichbehandeln

Grüne in Erftstadt und Bergheim wollen das Betätigungsfeld der AfD einschränken. Doch so einfach geht das nicht.
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Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Bundespartei Anfang 2025 als „gesichert rechtsextremistisch" eingestuft hatte, gab es auf kommunaler Ebene vielerorts Bestrebungen, den politischen Spielraum der Partei einzuschränken. Dies geschah vor allem mit dem Ziel, Städte zu verpflichten, ihre kommunale Infrastruktur, die Integrität ihrer Verwaltung sowie das friedliche Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger „wirksam vor extremistischen Einflüssen zu schützen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit proaktiv abzuwehren“.
Unter anderem sollten als extremistisch eingestufte Parteien keine öffentlichen Räume für ihre Veranstaltungen mehr nutzen dürfen. Stand- und Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen und auf Märkten sollten ihnen grundsätzlich versagt werden. Auch von Veranstaltungen in Schulen und auf Sportstätten sollten sie ausgeschlossen werden.
Antragsteller sollten sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichten
Im Rhein-Erft-Kreis hatten die Grünen 2025 in den Stadträten in Erftstadt und Bergheim einen Vorstoß zur Einführung einer kommunalen Extremismusklausel unternommen. Darin solle verankert werden, dass Antragsteller in allen Verträgen mit der Stadt bestätigen, dass sie die „Ziele der freiheitlich demokratischen Grundordnung achten und keine menschenfeindlichen, rassistischen oder verfassungsfeindlichen lnhalte verbreiten“.
Zudem müssten sie unterschreiben, dass sie keiner ,,gesichert extremistisch" eingestuften Organisation angehören oder in deren Auftrag handeln, hieß es in den weitgehend gleichlautenden Anträgen der Grünen-Fraktionen in den beiden Städten weiter.

Thommy Mewes war am Vorstoß der Erftstädter Grünen maßgeblich beteiligt.
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Die Voraussetzungen für diese Schritte waren nach Einschätzung der Grünen-Fraktion in Erftstadt gegeben: Die Stadt verfüge über das Recht, Bedingungen für die Nutzung ihrer Einrichtungen festzulegen. Zugleich ergebe sich aus dem staatlichen Schutzprinzip die Pflicht, Bürgerinnen und Bürger vor Angriffen auf ihre Grund- und Menschenrechte zu schützen. Thommy Mewes sagte als damaliger Bürgermeisterkandidat seiner Partei, es liege ihm „persönlich sehr am Herzen. Ich bin froh und auch ein bisschen stolz, dass wir dieses Maßnahmenpaket jetzt auf den Weg bringen“.
Bergheims Bürgermeister Volker Mießeler (CDU) gab nach dem Vorstoß der Grünen in der Kreisstadt ein externes Rechtsgutachten in Auftrag. Das 22-seitige Papier einer Kölner Kanzlei liegt dieser Redaktion vor. Eine der zentralen Aussagen darin: Die Einführung einer Klausel, wonach eine Überlassung von Räumen, Gebäuden und Flächen an Organisationen nicht erfolgt, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft sind, verstoße gegen das Parteiprivileg nach Artikel 21 des Grundgesetzes.
Experte: Städte können in Verträgen ihre eigene Haltung deutlich machen
Eine weitere: Wenn eine Gemeinde die Bewilligung einer finanziellen Zuwendung davon abhängig mache, dass die Antragsteller ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung abgeben, so verstoßen sie mangels gesetzlicher Rechtfertigungsgrundlagen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie die Meinungsfreiheit.
Die Kölner Kanzlei zeigt auch Wege auf, wie Städte verhindern können, Flächen oder Räume als extremistisch eingestuften Parteien zur Verfügung zu stellen. So spreche rechtlich nichts dagegen, Parteien die Nutzung öffentlicher Einrichtungen grundsätzlich zu verwehren oder zeitlich einzuschränken. Davon seien dann allerdings alle politisch Handelnden betroffen.
Auch widerspreche es nicht geltendem Recht, dass eine Stadt in der Nutzungsordnung und in Nutzungsverträgen ihre eigene Haltung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, zur demokratischen und pluralistischen Gesellschaft und gegen Extremismus ausführe sowie entsprechende Erwartungen an die Nutzer und Veranstaltungen formuliere, heißt es in dem Gutachten.
Seit dem politischen Vorstoß der Grünen haben sich die Voraussetzungen ein Stück weit verändert: Die AfD ging juristisch erfolgreich gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch" vor; daher darf darf die Gesamtpartei – anders als einzelne Landesverbände – so nicht bezeichnet werden, bis ein Hauptsacheverfahren abgeschlossen worden ist.
Die AfD betrachtete den Grünen-Antrag in Erftstadt als „unverhohlenen Angriff auf die Grundprinzipien unserer Demokratie sowie auf die politische Vielfalt in unserem Kreis“. Die AfD sei eine demokratisch legitimierte Partei und habe – wie jede andere Partei – das Recht, öffentliche Räume und Flächen zu nutzen, teilte Jeremy Jason für seine Partei mit.
Eine Extremismusklausel sei nicht nur rechtlich bedenklich, „sondern auch zutiefst diskriminierend“. Sie diene dem Zweck, unliebsame politische Mitbewerber auszugrenzen und zu diffamieren. Das Vorgehen der Grünen gefährde die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und schaffe einen „gefährlichen Präzedenzfall für willkürliche Einschränkungen politischer Rechte“, so Jason weiter.
