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Prozess um AutorennenAngeklagte machten nach tödlichem Unfall bei Wesseling im Schockraum Selfies

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Das Foto zeigt zwei Anwälte mit ihren Anwälten, die unkenntlich gemacht wurden.

Zwei ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln sind vor dem Landgericht angeklagt.

Zeugen berichteten dem Gericht von der schnellen Fahrweise eines beziehungsweise beider Angeklagter vor dem tödlichen Unfall auf der A555.

Mit den Smartphones in den Händen hätten sie die beiden nun angeklagten ehemaligen FC-Nachwuchsspieler in der Bonner Uniklinik vorgefunden, berichteten zwei Bonner Polizisten am zweiten Verhandlungstag am Landgericht Köln. „Mein Kollege und ich hatten die Aufgabe, die beiden zum Sachverhalt zu befragen. Wir fanden sie im Schockraum vor, wo sie Selfies machten. Da habe ich mich schon gefragt, ob ihnen der Ernst der Lage bewusst war“, berichtete einer der Beamten. Die Sportler müssen sich wegen eines mutmaßlichen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge auf der A555 bei Wesseling verantworten.

Wesseling: Drogen- und Alkoholtests seien negativ gewesen

Am 1. Dezember 2023 sollen sich die beiden zum Unfallzeitpunkt 20-Jährigen womöglich ein illegales Autorennen geliefert haben. Dabei kam es zu einer schweren Kollision mit einem VW Polo. Die Insassen, eine 49-Jährige aus Lüdenscheid und ihre 23-jährige Tochter, kamen dabei ums Leben. Ihr Kleinwagen fing nach dem Aufprall sofort Feuer.

Als die Angeklagten in der Unfallnacht Selfies geknipst haben sollen, sollen sie vom Tod der beiden Frauen gewusst haben. Zumindest nach Angaben eines weiteren Polizisten. Er habe neben der Unfallsicherung auch die Aussage eines der beiden Fahrer aufgenommen. Auch vom Tod der beiden Frauen habe er ihm bereits im Rettungswagen vor Ort erzählt und ihn anschließend belehrt, führte der Beamte aus. „Er schien überrascht über den Tod der beiden“, erinnerte er sich am Prozesstag. Ein Drogen- und ein Alkoholvortest sei negativ gewesen, sagte der Polizist zudem.

Riskantes Überholmanöver schon vor der Baustelle

Mehrere Zeugen berichteten anschließend über das, was sich mutmaßlich kurz vor und nach dem tragischen Unfall abspielte. Einige von ihnen sprachen über zwei Pkw, andere über ein Fahrzeug, das sich mit hoher Geschwindigkeit genähert habe und mit einem Überholmanöver vor einer Fahrbahnverengung durch eine Baustelle gelenkt worden sei. Die Schätzungen über die Geschwindigkeit des oder der Fahrzeuge reichte von 110 bis 180 km/h. 

Ein Zeuge sagte aus, in der Baustelle habe ihn ein silbernes Auto von hinten bedrängt, indem es sehr dicht aufgefahren sei. Hinter der Baustelle habe der Fahrer sofort überholt und stark beschleunigt. Kurz darauf habe er den Unfall gesehen. Auf der linken Spur habe sich der brennende Kleinwagen befunden, rechts auf dem Standstreifen das Fahrzeug, mit dem man ihm zuvor dicht aufgefahren sei. „Ich bin ausgestiegen und habe mit dem Fahrer gesprochen. Ich fragte, was passiert sei“, so der Zeuge. Der Mann habe geantwortet: „Ich bin ihm einfach reingebrettert.“

Am ersten Verhandlungstag hatten beide Angeklagte versichert, sie hätten sich kein Autorennen geliefert. Auch am zweiten Prozesstag brachten die Zeugenaussagen darüber wenig Aufschluss. Einer der beiden Angeklagten hatte gegenüber den Angehörigen der Verstorbenen sein Bedauern zum Ausdruck gebracht, der andere benannte die Kollision mit dem Polo schlicht als Unfall. Sein Beifahrer hatte ihn während der Fahrt gefilmt. Auf den Aufnahmen gestikulierte der junge Mann bei lauter Musik.

Mittlerweile spielen die beiden Angeklagten nicht mehr beim FC Köln. Ihre alten Verträge sollen ausgelaufen und sie bei neuen Vereinen unter Vertrag sein. Der Prozess wird am Montag, 2. März, fortgesetzt.