Die Stadt Bad Honnef prüft ein Verkaufsverbot von Lachgas an Kinder und Jugendliche. In Bonn ist man schon einen Schritt weiter.
PartydrogeDie Stadt Bad Honnef prüft Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche

Ein Mitarbeiter hält eine Dose Lachgas am Tresen eines Kiosks in der Hand: In Bad Honnef wird jetzt ein Verkaufsverbot an Minderjährige geprüft, die Stadt Bonn hat das schon beschlossen.
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Die Stadt Bad Honnef prüft, ob sie ein Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendlichen erlassen und den Konsum der Modedroge in der Öffentlichkeit verbieten kann. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen einstimmig beschlossen.
Dass es zunächst nur einen Prüfauftrag gibt, hat zwei Gründe. Zum einen hat das Bundeskabinett gerade einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um Kinder und Jugendliche vor Lachgas und K.O.-Tropfen zu schützen. Das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ könnte eine Regelung auf kommunaler Ebene unnötig machen.
Zuständig für den Gesundheitsschutz wäre der Rhein-Sieg-Kreis
Zum anderen gaben Bürgermeister Otto Neuhoff und sein für den Jugendschutz zuständiger Beigeordneter Holger Heuser zu bedenken, dass die Stadt Bad Honnef als kreisangehörige Stadt gar nicht für den Gesundheitsschutz zuständig ist. Das sei im Zweifel eher der Rhein-Sieg-Kreis.
Es gehe um ein Verkaufsverbot und ein Konsumverbot im öffentlichen Raum, betonte Jochen Agte (Grüne) in der Sitzung. Er habe selbst bei einer Veranstaltung erlebt, dass Jugendliche Lachgas — die chemische Bezeichnung lautet Distickstoffmonoxid — konsumierten. Das Ordnungsamt hätte da gar nicht einschreiten können, weil es keine entsprechende Verordnung gebe.
Thomas Peter (Fraktion Grün & Sozial) berichtete aus eigener Erfahrung, dass auf dem Gelände der ehemaligen Konrad-Adenauer-Schule – die KASCH an der Bergstraße wird gerade umfassend umgebaut und künftig unter anderem das Jugendamt beherbergen – immer wieder leere Lachgaspatronen zu finden seien. Minderjährige Jugendliche hinterließen sie dort, so Peter.
Stefan Scharfenstein (Bürgerblock) wusste aus seiner langjährigen Arbeit als Polizeibeamter zu berichten, dass die Polizei den Konsum von Lachgas gar nicht nachweisen könne. Er warnte zudem davor, mit einer städtischen Regelung eine „Insellösung“ für Bad Honnef zu schaffen. Jochen Agte schrieb dagegen in seinem Antrag, ein Verkaufsverbot im Stadtgebiet stelle „ein sinnvolles und notwendiges Mittel dar, um den Zugang zu Lachgas einzuschränken, den Missbrauch einzudämmen und das städtische Umfeld zu schützen.“
„Das Sicherheitsgefühl in der Öffentlichkeit wird beeinträchtigt“
Neben den gesundheitlichen Gefahren verursache der Gebrauch von Lachgas auch Probleme im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. „Der Konsum von Rauschmitteln beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum.“
Zumindest für die Jugendlichen selbst scheint das in diesem Fall nicht zu gelten. Bei der gerade laufende Online-Umfrage des Stadtjugendrings zur Kommunalwahl im Herbst, an der bisher rund 300 junge Erwachsene teilgenommen haben, taucht das Thema Drogen im Zusammenhang mit dem Sicherheitsgefühl nicht auf. Das berichtet Stadtjugendringvorsitzender Marius Nisslmüller auf Anfrage dieser Zeitung.
Demnach fühlten sich dem Zwischenstand zufolge 82 Prozent der Jugendlichen in der Stadt sicher und nur 18 Prozent unsicher. Der Faktor Unsicherheit beziehe sich jedoch eher auf Straßenverkehr oder dunkle Heimwege am Abend und in der Nacht, so Marius Nisslmüller.
Dem Stadtjugendring und seinen Mitgliedsverbänden ist demnach nicht aufgefallen, dass Jugendliche den Konsum von Lachgas als Problem wahrgenommen hätten. Nisslmüller weist in dem Zusammenhang auch darauf hin, dass es in einer Kleinstadt wie Bad Honnef wohl anders aussehe als in der Großstadt.
Der Stadtrat der nächstliegenden Großstadt Bonn hat am selben Abend, an dem der Bad Honnefer Rat das Thema diskutierte, ein Verbot des Verkaufs und der Weitergabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beschlossen. Außerdem werde der Konsum auf städtischen Kinderspielplätzen und Schulhöfen untersagt. „Verstöße gegen die Verordnung können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 1000 Euro geahndet werden“, teilt die Stadtverwaltung mit.
Regelung in der Stadt Bonn befristet bis Ende des Jahres 2027
In der Bundesstadt werde das frei verkäufliche Gas mittlerweile in vielen Kiosken und Geschäften konsumfertig angeboten. „In jüngster Vergangenheit hat die Stadt zudem immer wieder große Mengen an Kartuschen und leeren Ballons vor allem auf Schulhöfen und Kinderspielplätzen gefunden.“ Oberbürgermeisterin Kajta Dörner laut städtischer Mitteilung: „Mit dem Verbot wollen wir in unserer Stadt den notwendigen Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche schnell verbessern.“
Dabei haben die Kommunalpolitiker in Bonn auch den Bund im Blick. Die Bonner Verordnung gelte bis zur Einführung eines Bundesgesetzes beziehungsweise befristet bis zum 31. Dezember 2027.