Neben dem Verkauf soll auch die Weitergabe und der Konsum auf städtischen Spielplätzen und Schulhöfen mit Bußgeldern geahndet werden.
Gefährliche PartydrogeDer Verkauf von Lachgas an Minderjährige wird in Bonn verboten

Lachgas wird in bunten Flaschen verkauft. Die Nebenwirkungen können von Jugendlichen leicht unterschätzt werden. (Symbolbild)
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In einer Sitzung am 3. Juli hat der Rat der Stadt Bonn den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige sowie den Konsum auf städtischen Spielplätzen und Schulhöfen verboten. Dies gab die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt. Ein Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro nach sich ziehen.
Oberbürgermeisterin Katja Dörner äußerte sich zum Beschluss: „Wir wissen, dass auch in Bonn immer mehr Kinder und Jugendliche Lachgas konsumieren. Mit dem Verbot wollen wir in unserer Stadt den notwendigen Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche schnell verbessern.“ Sie begrüßt außerdem den Vorstoß der Bundesregierung, bald einheitliche Regelungen auf Bundesebene zu schaffen.
Lachgas wird von Jugendlichen als „ungefährlich“ wahrgenommen
In vielen Kiosken und Geschäften wird technisches Lachgas (Distickstoffmonoxid) in bunten Umverpackungen zum Verkauf angeboten. In der Vergangenheit hat die Stadt immer wieder große Mengen an Kartuschen und leeren Ballons auf Schulhöfen und Kinderspielplätzen gefunden.
Das Gas soll bei Inhalation kurzzeitig euphorisierend und entspannend wirken. Es wird zum Konsum in Luftballons gesprüht und dann eingeatmet. Aufgrund des leichten Zugangs und der bunten Verpackungen wird das Produkt von Jugendlichen oft als ungefährlich eingeschätzt.
Dabei können erhebliche Nebenwirkungen und langfristig anhaltende gesundheitliche Schäden auftreten. Dazu gehören der Verlust der Kontrolle über Körperbewegungen, Bewusstlosigkeit und in Ausnahmefällen Erstickungstod. Langfristig kann sich Lachgas auf die Schutzhüllen der Nervenbahnen auswirken. Dadurch kann es zu Taubheitsgefühlen, Koordinationsschwierigkeiten und motorischen Einschränkungen der Finger kommen. In schweren Fällen kann das Rückenmark geschädigt werden, was zu Hirnschäden, Lähmungserscheinungen und Organstörungen führen kann. Auch das Auslösen von Psychosen steht auf der langen Liste der Nebenwirkungen.
Technisches Lachgas ist frei verkäuflich, da es nicht für den Konsum bestimmt ist, sondern beispielsweise in Kartuschen für Schlagsahne verwendet wird. Medizinisches Lachgas, das manchmal in der Geburtshilfe oder in der Zahnmedizin zum Einsatz kommt, unterliegt dagegen dem Arzneimittelgesetz.
Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2027 oder bis eine bundesweite Regelung eingeführt wird. Es sollen Angebote zur Aufklärung und Prävention geprüft werden.