Zuwiderhandlungen könnten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden. Der Stadtrat soll die Verordnung am 27. Mai beschließen.
Neue VerordnungDer Verkauf von Lachgas an Minderjährige soll in Köln verboten werden

Lachgas-Kartuschen im Schaufenster eines Kölner Kiosks.
Copyright: Alexander Schwaiger
Der Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige soll auf dem Gebiet der Stadt Köln schon bald verboten sein. Entsprechende Planungen hat die Stadtverwaltung jetzt in eine Verordnung übersetzt, die der Rat der Stadt Köln in seiner nächsten Sitzung am 27. Mai beschließen soll. Das teilte die Verwaltung am Freitag mit. Ziel sei es, den Missbrauch von Lachgas, der in Köln „besorgniserregend zugenommen“ habe, einzudämmen und Minderjährige besser zu schützen.
Das Gas, das etwa in der Geburts- oder Zahnmedizin wegen seiner betäubenden und schmerzlindernden Wirkung eingesetzt wird und mit dem Luftballons befüllt werden können, ist derzeit altersunabhängig frei verkäuflich und wird in vielen Kiosken und Geschäften angeboten. Der regelmäßige und häufige Konsum könne zu schwerwiegenden Schädigungen des Rückenmarks und der peripheren Nerven führen, heißt es in der Mitteilung der Stadt.
Mögliche Symptome des Lachgas-Konsums: Verhaltensänderungen, Wahnvorstellungen, Halluzinationen
Als mögliche Symptome werden unter anderem Verhaltensänderungen, Wahnvorstellungen, Halluzinationen und andere psychiatrische Auffälligkeiten aufgeführt. „Ein Großteil der Jugendlichen, aber auch Erwachsene, unterschätzen die gesundheitlichen Folgen des missbräuchlichen Konsums von Lachgas“, sagt Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.
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Beschließt der Rat die neue Verordnung, wird sie im Nachgang im Amtsblatt veröffentlicht. Am Tag nach ihrer Verkündung tritt sie in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2027. Da die Verordnung eine Begrenzung von Grundrechten bedeute, müsse ihr schützender Nutzen regelmäßig bewertet werden, teilte die Stadt mit. Verkaufsstellen sind dann verpflichtet, sicherzustellen, dass Lachgas nicht an Minderjährige abgegeben wird. Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Zuwiderhandlung drohen Geldbußen bis zu 1.000 Euro.
Der Kölner Gesundheitsausschuss-Vorsitzender Ralf Unna befürwortet ein umfänglicheres Verbot
Verschiedene Kölner Politiker hatten das Verkaufsverbots-Vorhaben der Stadt zuletzt begrüßt, vielen geht die Regelung nur für Minderjährige aber nicht weit genug. „Es gibt keinen Grund, Lachgas frei zugänglich zu verkaufen. Für alle Einsatzbereiche von Lachgas, die ich kenne, gibt es mögliche Ersatzstoffe“, sagte etwa Ralf Unna (Grüne). Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Kölner Stadtrats befürwortet ein umfänglicheres Verbot von Lachgas.
„Die dokumentierten gesundheitlichen Folgeschäden des Lachgaskonsums bei Heranwachsenden müssen dringend in Form einer Initiative an den Gesetzgeber aufgegriffen werden, um eine Warnung beziehungsweise Kennzeichnung auf den Produkten (Produktdeklaration) bis möglicherweise hin zu einem Verkaufsverbot an Kiosken zu erreichen“, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung für den Stadtrat.
In Großbritannien sei der Besitz von Lachgas seit Ende 2023 verboten, es sei dort ebenso wie in den Niederlanden als Droge eingestuft worden. Auch in der Schweiz und Dänemark gebe es strenge Vorgaben. In Deutschland wird die Forderung nach einem Verbot von Lachgas diskutiert, die Regierung von Olaf Scholz kam durch ihr vorzeitiges Ende aber nicht mehr dazu, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. In Hamburg ist es seit dem 1. Januar verboten, Lachgas an Kinder und Jugendliche zu verkaufen.