In den vergangenen Wochen hat die Polizei in Abstimmung mit der Stadt Bonn und den Verkehrsbetrieben die Beschilderung der Zone vorbereitet.
Neue RegelungPolizei kontrolliert ab November Waffenverbotszone am Bonner Hauptbahnhof

Polizei Bonn: Kontrollen in Waffenverbotszone (Symbolfoto)
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Die Bonner Polizei beginnt ab Samstag, den 1. November 2025, mit den zielgerichteten Kontrollen in der neu eingerichteten Waffen- und Messerverbotszone. Einem entsprechenden Antrag der Polizei für einen Teilbereich der Bonner Innenstadt war bereits im Juli zugestimmt worden.
In den vergangenen Wochen hat die Polizei in Abstimmung mit der Stadt Bonn und den Verkehrsbetrieben die Beschilderung der Zone vorbereitet. Zudem informierten Fußstreifen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende mit Flyern über die neuen Regelungen.
Der Leiter der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz, Leitender Polizeidirektor Frank Stötzel, erläuterte: „Es ist uns wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Besucherinnen und Besucher der Stadt Bonn über Einrichtung, rechtliche Bestimmungen und Geltungszeiträume der Waffen- und Messerverbotszone informiert sind und ihr Verhalten darauf ausrichten können. Diese Voraussetzungen haben wir jetzt durch die Beschilderung abschließend geschaffen.“
37 Schilder und Durchsagen in Bussen und Bahnen
Insgesamt wurden 37 Hinweisschilder angebracht. Weitere Bodenmarkierungen am Zentralen Omnibusbahnhof und Werbetafeln sollen folgen. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Verkehrsbetrieben wird es außerdem zu den relevanten Zeiten Durchsagen in Bussen und Bahnen geben.
„Mit der Waffen- und Messerverbotszone haben wir einen weiteren Baustein für mehr Sicherheit in der Bonner Innenstadt geschaffen. Ab sofort kontrollieren wir dort zu den relevanten Zeiten zielgerichtet und anlassunabhängig“, kündigte Polizeipräsident Frank Hoever an. „Ziel unserer Kontrollen ist es, Messer und gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr zu ziehen. Diese haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen!“
Diese Regeln gelten in der neuen Verbotszone
Die Zone ermöglicht der Polizei, anlassunabhängige Kontrollen durchzuführen. Das Mitführen von Waffen, bestimmten Messern, Reizgas oder Schlagwerkzeugen ist grundsätzlich verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse bleiben unberührt.
Die Verbotszone umfasst zentrale Bereiche der Innenstadt, darunter die Thomas-Mann-Straße, den Bereich um den Hauptbahnhof, den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB), den Kaiserplatz, den Großteil des Hofgartens sowie die Poststraße bis zum Münsterplatz und die Wesselstraße bis zum Martinsplatz.
Die Regeln gelten jeweils von freitags, 12.00 Uhr bis montags, 03.00 Uhr. Vor Feiertagen gilt das Verbot von 12.00 Uhr bis zum Folgetag des Feiertags, 03.00 Uhr.
Die Bonner Polizei informiert auf einer speziellen Internet-Themenseite sowie über ihre Social-Media-Kanäle zu den neuen Bestimmungen. (red)

