Hund traumatisiert wegen Biss?Bonner Halter forderte hohen Schadenersatz

Ein Pitbull-Terrier (Symbolbild)
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Bonn – Das Hunde-Drama ereignete sich im Dezember 2019 auf einer abgemähten Wiese im rechtsrheinischen Stadtteil Holzlar. An diesem winterlichen Nachmittag trafen sich dort vier Hundehalter mit ihren Tieren, die – wie immer – miteinander tollten und balgten. Plötzlich jedoch wurde aus dem Spiel ein kampfartiges Geschehen: Eine Pitbull-Dame griff eine Golden Retriever-Hündin an, ließ nicht locker und biss ihr ins Ohr.
Zara (Name geändert) blutete, bei einer Tierärztin wurde die Wunde versorgt und verheilte schnell. Viel schlimmer jedoch sollen die psychischen Folgen der Bissattacke gewesen sein: Zara, so ihr Besitzer, wurde verhaltensauffällig, hatte keine Lust mehr zu fressen, jaulte durch die Nacht, verhielt sich zunehmend ängstlich und verstört.
Pitbull-Halter auf Schadensersatz verklagt
Der Fall einer traumatisierten Hündin landete vor der Ärztekammer des Bonner Landgerichts: Denn für Zaras Herrchen stand außer Frage, dass seine Hündin seit dem Biss nicht nur gestört, sondern vor allem zuchtuntauglich ist. Er verklagte die Besitzer der Pitbull-Dame auf 32.000 Euro Schadensersatz.
Das sei der entgangene Verkaufsgewinn für zwei ausgebliebene Würfe im Jahr 2020. Dabei rechnete der Kläger pro Wurf acht Welpen zu jeweils 2000 Euro. Die Kleintierpraxis, wo er seit 2016 regelmäßig mit Zara vorstellig war, habe ihm dringend empfohlen, von weiteren Deckungen abzusehen, so der Kläger weiter. Die Traumatisierung, so die Befürchtung des Züchters, könne sich nachteilig auf den neuen Wurf auswirken.
Fressunlust wurde mit Leckerli widerlegt
Die 9. Zivilkammer wollte Zaras Seelennot weiter auf den Grund gehen und rief die behandelnde Tierärztin in den Zeugenstand. Die Medizinerin jedoch widersprach überraschend dem Klagevortrag: Die im März 2020 – also drei Monate nach der Bissattacke – untersuchte Hündin sei organisch völlig gesund gewesen. Auch die Sorge, das Tier fresse nicht mehr, habe „mit ein, zwei Leckerli“ sofort widerlegt werden können.
Dass ein psychischer Tierknacks an den Nachwuchs weitergegeben werden könnte, hielt sie erkennbar für absurd. Tatsächlich habe der Kläger, so die Tierärztin weiter, sie bei einem weiteren Besuch bedrängt, ihr schriftlich zu bestätigen, dass Zara zuchtuntauglich sei. Das habe sie selbstverständlich nicht gemacht, vielmehr habe sie ihm die Adresse einer Tierpsychologin gegeben, wo er mit Zaras Trauma vorstellig werden könnte.
Angeblich zeugungsfähige Hündin warf sieben gesunde Welpen
Die Kammervorsitzende Heike Jürgens zeigte ihren Unmut über diesen Manipulationsversuch deutlich. Auch weil es nicht der einzige Versuch des Klägers war, das Gericht hinters Licht zu führen: Verschwiegen hatte er auch, dass Zuchthündin Zara am 11. März 2021 – just am Tag, als er die Klage bei Gericht eingereicht hatte – „sieben gesunde Welpen zur Welt gesetzt hat.“
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Diese frohe Botschaft hatte er vier Monate später als Ebay-Kleinanzeige veröffentlicht. Daraufhin riet die Kammer dem Kläger, der an diesem Tag nicht persönlich erschienen war, dringend, die Klage zurückzuziehen. Das wurde mit einem kurzen Anruf seines Anwalts erledigt (AZ: Landgericht Bonn 9 O 56/21).