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Bonner Stadtbahn-KriseSWB stellen regulären Betrieb ab Ende November in Aussicht

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Stadtbahnen stehen in der Gleisharfe und in der Werkstatt auf dem Betriebshof in Dransdorf.

Stadtbahnen stehen in der Gleisharfe und in der Werkstatt auf dem Betriebshof in Dransdorf.

Aufsichtsräte erhalten Zeitplan für die Rückkehr der stillgelegten Fahrzeuge – die Kosten liegen bereits bei rund 3,5 Millionen Euro.

Nach Wochen mit erheblichen Einschränkungen im Bonner Stadtbahnverkehr gibt es einen neuen Zeitplan für die Rückkehr der stillgelegten Fahrzeuge. Bis Ende November sollen wieder genügend Bahnen zur Verfügung stehen, um das reguläre Angebot fahren zu können. Das teilten die Stadtwerke Bonn (SWB) nach einer gemeinsamen Sondersitzung ihrer Aufsichtsräte am Mittwoch (23. September) mit.

Die Geschäftsführerin von SWB Bus und Bahn, Anja Wenmakers, legte den Gremien eine Roadmap vor. Die Aufsichtsräte hatten einen solchen Zeitplan vor zwei Wochen eingefordert. Der nächste wichtige Schritt steht demnach Anfang Oktober an: Dann wird der erforderliche Bescheid für die Fahrzeuge der sogenannten Zweiterstellung erwartet. Im weiteren Verlauf des Monats sollen die Voraussetzungen für die Wiederinbetriebnahme von Bahnen der vierten Serie geschaffen werden.

SWB: Sicherheit hat Vorrang

„Der Zeitplan basiert auf den Einschätzungen unserer internen und externen Fachleute“, erklärte Wenmakers. Für die Fahrgäste sei jeder weitere Tag, an dem Bahnen fehlten, zu viel. Zugleich müssten alle erforderlichen Prüfungen vollständig durchgeführt werden. „Sicherheit und Verlässlichkeit bestimmen deshalb unser weiteres Vorgehen“, so die Geschäftsführerin.

Seit dem 20. Juli sind bei den SWB 60 von insgesamt 75 Stadtbahnen außer Betrieb. Anlass waren Auffälligkeiten bei der Überprüfung von Radsatzwellen. Nach Angaben der SWB waren in Fahrzeugen aus den 1980er Jahren teilweise Bauteile aus den 1970er Jahren verbaut, deren vorgesehene Einsatzdauer überschritten war. Die Fahrzeuge werden seitdem überprüft; für ihre Rückkehr in den Linienbetrieb ist die Freigabe durch die Technische Aufsichtsbehörde erforderlich.

Die Einschränkungen hatten sich Ende August nochmals verschärft, nachdem die Kölner Verkehrs-Betriebe ihre ausgeliehenen Bahnen wie angekündigt aus Bonn abgezogen hatten. Die SWB mussten den Betrieb daraufhin mit deutlich weniger Fahrzeugen und Ersatzverkehren organisieren. Die Situation war nach Einschätzung des Unternehmens für die Fahrgäste „kaum zumutbar“.

Aufsichtsräte wollen Umsetzung eng verfolgen

Der Aufsichtsratsvorsitzende der SWB GmbH, David Lutz, kündigte an, die Geschäftsführung an der nun vorgelegten Roadmap zu messen. „Wir werden sie an den dargestellten Schritten und deren Umsetzung messen“, sagte Lutz.

Parallel dazu läuft eine unabhängige Untersuchung der von den Aufsichtsräten beauftragten Kölner Kanzlei. Sie soll klären, wie es zu der weitreichenden Stilllegung kommen konnte und welche Konsequenzen daraus gezogen werden müssen. Im Mittelpunkt stehen nach Angaben der SWB die Informations- und Entscheidungsabläufe rund um die Außerbetriebnahme.

Auch die finanziellen Folgen sollen künftig regelmäßig kontrolliert werden. Die Aufsichtsräte haben monatliche Berichte zur Kostenentwicklung eingefordert. Die bislang ermittelten Kosten im Zusammenhang mit der Stilllegung belaufen sich laut SWB auf rund 3,5 Millionen Euro. Mit einem weiteren Anstieg sei zu rechnen. Sollte sich der Zeitplan für die Wiederinbetriebnahme verändern, sollen die Aufsichtsräte umgehend informiert werden.

Was der Zeitplan bedeutet

Anfang Oktober: Der erforderliche Bescheid für die Fahrzeuge der Zweiterstellung wird erwartet.

Im Oktober: Die Voraussetzungen für die Wiederinbetriebnahme von Fahrzeugen der vierten Serie sollen geschaffen werden.

Bis Ende November: Es sollen wieder ausreichend Fahrzeuge für das reguläre Bahnangebot zur Verfügung stehen.

Ob die angekündigten Schritte tatsächlich in diesem Zeitrahmen umgesetzt werden können, hängt von den noch ausstehenden technischen Prüfungen und der Zustimmung der Technischen Aufsichtsbehörde ab. Die SWB betonen, dass die Sicherheit von Fahrgästen und Beschäftigten Vorrang vor einer schnellen, aber möglicherweise voreiligen Rückkehr der Fahrzeuge habe.