Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Nach Fall Anfang MaiNeuer Tuberkulose-Fall an weiterer Schule in Bonn

Lesezeit 2 Minuten
Die Kontaktpersonen müssen sich einer Blutuntersuchung unterziehen (Symbolfoto).

Die Kontaktpersonen müssen sich einer Blutuntersuchung unterziehen (Symbolfoto).

Bisherigen Erkenntnissen zufolge besteht kein Zusammenhang zwischen den beiden Tuberkulose-Fällen in Bonn.

Erneut ist es an einer Schule in Bonn zu einer Tuberkulose-Erkrankung gekommen. Wie die Stadt Bonn am Donnerstag (22. Mai) mitteilt, ist eine Schülerin des Helmholtz-Gymnasiums in Duisdorf an Tuberkulose erkrankt. Die Krankheit ist meldepflichtig in Deutschland.

Erst Anfang Mai war eine Person am Hardtberg-Gymnasium an Tuberkulose erkrankt. Die Stadt führte entsprechende Schutzmaßnahmen ein, von denen rund 200 Personen betroffen waren. Hinweise, dass die beiden Fälle in irgendeinem Zusammenhang zueinander stehen, lagen den Angaben zufolge nicht vor.

Schülerin in Bonn an Tuberkulose erkrankt

Die Schülerin des Helmholtz-Gymnasiums werde derzeit im Krankenhaus behandelt, hieß es weiter. Das Mädchen sei aber wohlauf. Die Tuberkulose-Erkrankung sei bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus aufgefallen.

„Das Gesundheitsamt ist im engen Austausch mit der Schulleitung des Helmholtz-Gymnasiums und hat umgehend nach Bekanntwerden eine Umgebungsuntersuchung eingeleitet“, erklärte ein Pressesprecher der Stadt Bonn. „Bei engen Kontaktpersonen von Tuberkulose-Erkrankten wird nach dem Infektionsschutzgesetz eine Untersuchung zum Ausschluss einer Infektion durchgeführt.“

Gesundheitsamt ergreift Maßnahmen nach Tuberkulose-Fall in Bonn

Aktuell bestehe keine akute gesundheitliche Gefährdung beim Schulbesuch, da sich die infektiöse Person nicht mehr in der Schule, sondern in medizinischer Behandlung befinde, so die Angaben weiter.

Wie viele Personen in dem aktuellen Fall am Helmholtz-Gymnasium betroffen sind, war noch unklar. Kontaktpersonen, bei denen eine Blutuntersuchung gemacht werden muss, werden vom Gesundheitsamt mit einem Schreiben informiert. Ein generelles Informationsblatt sei bereits an die Lehrkräfte, Eltern und Sorgeberechtigten versandt worden.

Kontaktpersonen müssen sich Blutuntersuchung unterziehen

Die Untersuchung, der sich Kontaktpersonen unterziehen müssen, besteht bei Tuberkulose in der Regel in einer Blutuntersuchung. Bei Personen unter 15 Jahren findet sie sofort statt. Kontaktpersonen ab 15 Jahren werden hingegen erst frühestens acht Wochen nach dem letzten Kontakt zur erkrankten Person durchgeführt.

Tuberkulose wird durch Bakterien ausgelöst. Die Erreger befallen überwiegend die Lunge und lösen als erstes Zeichen unter anderem Husten aus, können aber auch fast jedes andere Organ betreffen und schwere Erkrankungen verursachen. Sie gilt als weltweit häufigste und tödlichste Infektionskrankheit.