Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Eitorfer GemeinderatSPD-Mann war bei Abstimmung befangen

Lesezeit 2 Minuten
Eitorf_Gemeinderat

Der Eitorfer Gemeinderat bei einer früheren Abstimmung (Symbolbild)

Eitorf – Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Ortsentwicklung, Mobilität und Klimaschutz (SOMK), an der Ecke Jakobstraße/Schoellerstraße den Bau einer Stützmauer zu genehmigen und damit eine Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans für die Ortslage Eitorf zu erteilen, ist rechtswidrig. Das stellte die Gemeindeverwaltung jetzt in einer Prüfung nach der Sitzung des SOMK fest, die schon im April stattfand.

Guido Casper, der die SPD als sachkundiger Bürger dort vertritt, hatte an der Abstimmung teilgenommen, obwohl der Architekt zuvor einem Düsseldorfer Kollegen zugearbeitet den Antrag der Bauherrin formuliert und unterzeichnet hatte. Damit aber bestand für Casper ein Mitwirkungsverbot.

Er gilt als befangen, und Bürgermeister Rainer Viehof wird den Beschluss auch offiziell in der nächsten Sitzung des SOMK beanstanden müssen, die schon am Dienstag, 8. Juni um 18 Uhr im Leonardo des Siegtal-Gymnasiums stattfindet.

Das könnte Sie auch interessieren:

Anschließend muss der Ausschuss dies zur Kenntnis nehmen und einen erneuten Beschluss fassen, um die Panne zu „heilen“. Die Befangenheit Caspers ist besonders gravierend, weil der Beschluss nur mit der knappen Mehrheit von 6:5 Stimmen gefasst wurde. Nimmt Casper  erneut an der Beratung und Abstimmung teil, muss der Gemeinderat über die Sache beschließen, da der Rechtsfehler nach Ansicht der Verwaltung sonst nicht behoben wäre. Wie von den Sozialdemokraten zu erfahren war, wird das allerdings nicht der Fall sein, Casper nimmt nicht teil.

In der Sache bleibt es beim Vorschlag der Verwaltung

Wegen der beantragten Befreiung bleibt die Verwaltung bei ihrem Beschlussvorschlag, diese für die bereits gebaute Stützmauer zu erteilen. Ihr Bau würde weder die Grundzüge der Planung berühren noch öffentliche Belange beeinträchtigen oder Nachteile für die Nachbarn bringen.

Casper hatte in dem Antrag zur Genehmigung darauf hingewiesen, dass die Grundstücke mit Geschäft und Außengastronomie nur durch den Bau der Mauer an der Straßenecke nutzbar seien.