Nach der Entscheidung zur Nordbrücke müssen Lösungen her, um das Verkehrschaos zu lindern. Auch der Bund ist in der Verantwortung.
Bonner NordbrückeDer Bund muss die Kosten seines Versagens tragen

Autoverkehr wird es auf der Bonner Nordbrücke auf absehbare Zeit nicht mehr geben. Die am 3. Juni überraschend verhängte Sperrung wird zum Dauerzustand.
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Die Nachricht, die der Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder am Freitag verkündete ist unerfreulich, sie schafft aber Klarheit. Klar sollte jetzt sein, dass die Autobahn GmbH die Planung der verkehrspolitisch völlig aus der Zeit gefallenen Rheinspange 553 sofort beenden muss. Alle Planungskapazitäten und alle Finanzmittel werden für den Neubau der linksrheinischen Vorlandbrücke und danach für die zügige Planung des Neubaus der Strombrücke benötigt.
Klar ist auch, dass die Verantwortlichen in der Region alles daran setzen müssen, die Folgen des zu erwartenden Dauerchaos zu lindern. Auch der Rhein-Sieg-Kreis, der seit der überraschenden Komplettsperrung der Nordbrücke öffentlich auffallend zurückhaltend agierte, ist jetzt gefragt. Auch er braucht wie Bonn und Niederkassel eine Task Force, die bis zur Wiedereröffnung einer leistungsfähigen Nordbrücke, alles daran setzt, Pendlerinnen und Pendlern, Schülerinnen und Schülern und nicht zuletzt der Wirtschaft den Alltag zu erleichtern.
Dies ist umso dringlicher, als die Region mit der am 10. Juni beginnenden Sanierung des rechtsrheinischen Eisenbahnkorridors zwischen Troisdorf und Wiesbaden mit weiteren Einschränkungen im Verkehr leben muss. Sechs Monate lang werden Busse, die im Schienenersatzverkehr eingesetzt werden, die Straßen zusätzlich belasten.
Um die auf Jahre überlasteten Ausweichstrecken zu entlasten, braucht es im Öffentlichen Nahverkehr neue und auch unkonventionelle Lösungen. Seit Jahren wird etwa darüber diskutiert, auf dem Rhein sogenannte Wassertaxis oder Wasserbusse einzusetzen. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, aus solchen Überlegungen, die andernorts längst umgesetzt wurden, konkrete Angebote zu machen. Weitere Fährverbindungen müssen ebenfalls geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden.
Nötig sind auch zusätzliche Angebote im Linienbusverkehr. Weil viele Linienbusse zusammen mit anderen Verkehrsteilnehmern im Stau feststecken und sich ihre Fahrzeiten erheblich verlängern, müssen neue Linienführungen geprüft werden.
Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten dürfen allerdings nicht beim Kreis, seinen finanziell ausgebluteten Kommunen und der Bundesstadt Bonn hängen bleiben. Hier gilt das Verursacherprinzip. Der Bund hat über Jahrzehnte zugesehen, wie seine Infrastruktur zerfällt. Er hat zugelassen, dass die Nordbrücke, die Ende der 1960er Jahre für vergleichsweise geringe Verkehrslasten ausgelegt und gebaut worden war, zuletzt von täglich 100.000 Fahrzeugen kaputtgefahren wurde. Deshalb muss der Bund die Kosten tragen, die sein Versagen jetzt verursacht.
